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Standardtarif

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV), der eine soziale Schutzfunktion erfüllt, weil der Beitrag auf einen Höchstbetrag begrenzt ist. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist mit dem der gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) vergleichbar. Bei einem Wechsel in den Standardtarif wird die Altersrückstellung des bisherigen PKV-Tarifs angerechnet und der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchst beitrag der GKV nicht übersteigen. Der genaue Beitrag hängt von der Vorversicherungszeit und der aufgebauten Alterungsrück- stellung ab, so dass ein Beitrag deutlich unter dem Höchstbeitrag der GKV erzielbar ist. Bei Neuversicherten ab 01.07.2007 dürfen keine Risikozuschläge mehr für Vorerkrankungen erhoben werden

Für einen Wechsel in den Standardtarif sind folgende Voraus- setzungen zu erfüllen:

 oder:

Personen, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kommen nur in den Standardtarif, wenn sie zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Der Standardtarif wird am 01.01.2009 durch den Basistarif abgelöst.