| |
Welche Vorteile bietet die private
Krankenversicherung?
In der PKV kann man durch die Wahl des passenden Tarifs selbst über den
Umfang des Versicherungs- schutzes bestimmten. Generell genießen Privat-
versicherte eine bevorzugte Behandlung beim Arzt und
bekommen auch nicht rezeptpflichtige Medikamente bezahlt sofern kein Tarif
mit Selbstbehalt gewählt wurde. Die gesetzliche Kasse verweigert z.B. die Übernahme der Kosten
für ein rezeptfreies Medikament wie Aspirin, obwohl es auch bei schweren
Erkrankungen Therapiestandard ist. Je nach gewählten Tarif gibt es eine
bessere Behandlung im Krankenhaus, höhere Erstattungen beim Zahnarzt und
Heilpraktikerleistungen. Nicht zu vergessen die Beitragsvorteile trotz
besserer Leistungen, die in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und Geschlecht
erheblich sein können. Ein Vorteil, der auf den zweiten Blick deutlich wird,
ist die Transparenz in der PKV, da ein Versicherter die Arztrechnung direkt
bekommt und somit über die abgerechneten Leistungen des Arztes informiert
ist. Gesetzlich Versicherte werden hier wie Unmündige im Unklaren gehalten,
weil die Abrechnung über die Kasse läuft und der Versicherte nicht sieht was
die Kasse den Ärzten für ihre Leistungen bezahlt. Oft spürt er auch die
Unzufriedenheit der Ärzte, die denken, daß ihre Leistungen nicht angemessen
honoriert werden. Anhand dieser Praxis sind die regelmäßig genehmigten üppigen
Gehaltserhöhungen der Kassenchefs kaum glaubhaft zu rechtfertigen, weil
nicht ersichtlich ist, warum sich die Kassen als reine Verwalter der
Beiträge den Sparzwängen entziehen sollen, während den echten
Leistungserbringern existenzbedrohende Kürzungen zugemutet werden .
Was ist eine Wartezeit?
Die Wartezeit ist ein Zeitraum zu Beginn des Vertrages, in dem der
Versicherer keine Leistungen übernimmt, wenn der Versicherungsfall (d.h.
die Krankheit) in dieser Zeit auftritt. Zweck der Wartezeiten ist die
Eingrenzung des Risikos für Krankheitsfälle leisten zu müssen, die schon
vor Vertragsbeginn abzusehen waren. Wartezeiten können vor allem für
Personen entstehen, die keinen nahtlosen Übergang von ihrer letzten
Versicherung (Vorversicherung) zur aktuellen privaten Versicherung haben.
Wer direkt aus der GKV kommt, dem wird die dort verbrachte Zeit auf die
Wartezeit angerechnet, so dass von Anfang an voller Versicherungsschutz in
der privaten Kasse besteht, wenn der Versicherte in der GKV mindestens so
lang wie die Wartezeiten ununterbrochen versichert war. Es wird zwischen
allgemeinen (3 Monate) und besonderen Wartezeiten (8 Monate) unterschieden.
Die letzteren gelten für Zahnleistungen, Entbindung und Psychotherapie, die
Ersten für alle anderen Leistungen. Die allgemeinen Wartezeiten entfallen
bei Unfällen und bei der Nachversicherung von Ehegatten, wenn der bisher
versicherte Partner mind. 3 Monate PKV-Mitglied ist. Sämtliche Wartezeiten
entfallen bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und bei der
Nachversicherung von Neugeborenen. Es gibt Gesellschaften, die auch bei
fehlender Vorversicherung auf Wartezeiten verzichten. Diese sind jedoch in
der Unterzahl. Ein auf private Krankenversicherung spezialisierter Makler
kann Ihnen hier Auskunft geben.
|
hallo |
Muß ich
als Privatpatient bei Rechnungen in Vorleistung treten?
Nur Medikamente aus der Apotheke müssen sofort bezahlt werden und die eingereichte
Quittung später von der Versicherung erstattet. Arztrechnungen können sofort
an den Versicherer weitergereicht werden, bevor man den Arzt bezahlt hat.
Von der Rechnungssumme zieht der Versicherer eine evtl. Selbstbeteiligung ab
und überweist den Betrag an den Kunden, dieser bezahlt nun die Rechnung des
Arztes. Für Krankenhausaufenthalte gibt es eine Klinik-Card über die das
Krankenhaus direkt mit dem Versicherer abrechnet.
Ist ein PKV-Tarif mit Selbstbeteiligung sinnvoll?
Ja, weil dadurch der monatliche Beitrag niedriger ausfällt. Dies liegt
daran, dass der Versicherer im Schadensfall nur eingeschränkt oder überhaupt
nicht leisten muß, da der Priavatversicherte einen Teil der angefallenen
Krankheits- kosten selbst trägt. Außerdem haben Tarife mit Selbstbehalt
eine bessere Entwicklung, weil weniger kleine Rechnungen (Bagatellschäden)
zur Erstattung eingereicht werden, die hohe Verwaltungskosten verursachen.
Der Vorteil kann so an die Kunden weitergegeben werden. Bei einem Tarif mit
Selbstbehalt werden die Rechnungen zunächst gesammelt und erst dann zur
Erstattung eingereicht, wenn feststeht, dass sie den Selbstbehalt plus eine
evtl. Beitragsrückerstattung übersteigen.
Was passiert beim Beitragsverzug?
Private Krankenversicherer dürfen Kunden, die mit Beiträgen im Rückstand
sind, nicht sofort rausschmeissen. Zunächst muß geprüft werden, ob die
rückständigen Beiträge mit Erstattungsansprüchen des Kunden verrechnet
werden können. Wenn der Beitragsrückstand nicht ausgeglichen werden kann,
darf der Versicherer den Kunden abmahnen, wobei eine Zahlungsfrist einräumen
ist. Erst wenn innerhalb der Zahlungsfrist die Beiträge nicht gezahlt
werden, darf der Versicherer dem Kunden kündigen. Endgültig beendet ist der
Vertrag aber noch nicht. Dem Kunden bleibt, nachdem die Zahlungsfrist
abgelaufen ist, ein Monat (sog. Reaktivierungs- frist) um die ausstehenden
Beiträge nachzuzahlen und den Versicherungsschutz zu erhalten. Voraussetzung
ist nur, daß in der Reaktivierungsfrist kein Schaden eingetreten ist.
Was ist in der PKV grundsätzlich nicht versichert?
Behandlungen/Untersuchungen müssen auch beim Privatversicherten medizinisch
notwendig sein und Medikamente, Heil- und Hilfsmittel müssen vor dem Bezug
(fach-)ärztlich verordnet werden. Medizinische Notwendigkeit ist immer
gegeben, wenn ein Arzt aufgrund von Beschwerden aufgesucht wird, während
eine Blutuntersuchung nur zum Spaß diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Außerdem sind nicht versichert: Sonnenbrillen, Nähr- und Stärkungsmittel
(z.B. Vitamin- und Mineralstoff- präparate), kosmetische Mittel,
Mineralwässer und Badezusätze. Bei einer Behandlung nach alternativen
Methoden sollte man vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahmeerklärung
anfordern.
Wo kann man im Internet Infos zu speziellen Themen
Rund um das Thema Krankenversicherung nachlesen?
Aktuelle und umfangreiche Informationen zur privaten und gesetzlichen
Krankenversicherung gibt es im
PKV-Blog mit der Möglichkeit sich an Diskussionen zu bestimmten Themen
zu beteiligen. Auch politische Entscheidungen werden hier kommentiert.
Wo kann man im Internet eigene Fragen zur PKV stellen?
Ein gutes Forum um eigene Fragen zu diversen Themen oder zu bestimmten
Tarifen und rechtlichen Angelegenheiten zu stellen ist das
Forum zur privaten Krankenversicherung.
|