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Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?
In der PKV kann man durch die Wahl des passenden Tarifs selbst über den Umfang des Versicherungs- schutzes bestimmten. Generell genießen Privat- versicherte eine bevorzugte Behandlung beim Arzt und bekommen auch nicht rezeptpflichtige Medikamente bezahlt sofern kein Tarif mit Selbstbehalt gewählt wurde. Die gesetzliche Kasse verweigert z.B. die Übernahme der Kosten für ein rezeptfreies Medikament wie Aspirin, obwohl es auch bei schweren Erkrankungen Therapiestandard ist. Je nach gewählten Tarif gibt es eine bessere Behandlung im Krankenhaus, höhere Erstattungen beim Zahnarzt und Heilpraktikerleistungen. Nicht zu vergessen die Beitragsvorteile trotz besserer Leistungen, die in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und Geschlecht erheblich sein können. Ein Vorteil, der auf den zweiten Blick deutlich wird, ist die Transparenz in der PKV, da ein Versicherter die Arztrechnung direkt bekommt und somit über die abgerechneten Leistungen des Arztes informiert ist. Gesetzlich Versicherte werden hier wie Unmündige im Unklaren gehalten, weil die Abrechnung über die Kasse läuft und der Versicherte nicht sieht was die Kasse den Ärzten für ihre Leistungen bezahlt. Oft spürt er auch die Unzufriedenheit der Ärzte, die denken, daß ihre Leistungen nicht angemessen honoriert werden. Anhand dieser Praxis sind die regelmäßig genehmigten üppigen Gehaltserhöhungen der Kassenchefs kaum glaubhaft zu rechtfertigen, weil nicht ersichtlich ist, warum sich die Kassen als reine Verwalter der Beiträge den Sparzwängen entziehen sollen, während den echten Leistungserbringern existenzbedrohende Kürzungen zugemutet werden .

Was ist eine Wartezeit?
Die Wartezeit ist ein Zeitraum zu Beginn des Vertrages, in dem der Versicherer keine Leistungen übernimmt, wenn der Versicherungsfall (d.h. die Krankheit) in dieser Zeit auftritt. Zweck der Wartezeiten ist die Eingrenzung des Risikos für Krankheitsfälle leisten zu müssen, die schon vor Vertragsbeginn abzusehen waren. Wartezeiten können vor allem für Personen entstehen, die keinen nahtlosen Übergang von ihrer letzten Versicherung (Vorversicherung) zur aktuellen privaten Versicherung haben. Wer direkt aus der GKV kommt, dem wird die dort verbrachte Zeit auf die Wartezeit angerechnet, so dass von Anfang an voller Versicherungsschutz in der privaten Kasse besteht, wenn der Versicherte in der GKV mindestens so lang wie die Wartezeiten ununterbrochen versichert war. Es wird zwischen allgemeinen (3 Monate) und besonderen Wartezeiten (8 Monate) unterschieden. Die letzteren gelten für Zahnleistungen, Entbindung und Psychotherapie, die Ersten für alle anderen Leistungen. Die allgemeinen Wartezeiten entfallen bei Unfällen und bei der Nachversicherung von Ehegatten, wenn der bisher versicherte Partner mind. 3 Monate PKV-Mitglied ist. Sämtliche Wartezeiten entfallen bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und bei der Nachversicherung von Neugeborenen. Es gibt Gesellschaften, die auch bei fehlender Vorversicherung auf Wartezeiten verzichten. Diese sind jedoch in der Unterzahl. Ein auf private Krankenversicherung spezialisierter Makler kann Ihnen hier Auskunft geben.

 

 

hallo

Muß ich als Privatpatient bei Rechnungen in Vorleistung treten?
Nur Medikamente aus der Apotheke müssen sofort bezahlt werden und die eingereichte Quittung später von der Versicherung erstattet. Arztrechnungen können sofort an den Versicherer weitergereicht werden, bevor man den Arzt bezahlt hat. Von der Rechnungssumme zieht der Versicherer eine evtl. Selbstbeteiligung ab und überweist den Betrag an den Kunden, dieser bezahlt nun die Rechnung des Arztes. Für Krankenhausaufenthalte gibt es eine Klinik-Card über die das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer abrechnet.

Ist ein PKV-Tarif mit Selbstbeteiligung sinnvoll?
Ja, weil dadurch der monatliche Beitrag niedriger ausfällt. Dies liegt daran, dass der Versicherer im Schadensfall nur eingeschränkt oder überhaupt nicht leisten muß, da der Priavatversicherte einen Teil der angefallenen Krankheits- kosten selbst trägt. Außerdem haben Tarife mit Selbstbehalt eine bessere Entwicklung, weil weniger kleine Rechnungen (Bagatellschäden) zur Erstattung eingereicht werden, die hohe Verwaltungskosten verursachen. Der Vorteil kann so an die Kunden weitergegeben werden. Bei einem Tarif mit Selbstbehalt werden die Rechnungen zunächst gesammelt und erst dann zur Erstattung eingereicht, wenn feststeht, dass sie den Selbstbehalt plus eine evtl. Beitragsrückerstattung übersteigen.

Was passiert beim Beitragsverzug?
Private Krankenversicherer dürfen Kunden, die mit Beiträgen im Rückstand sind, nicht sofort rausschmeissen. Zunächst muß geprüft werden, ob die rückständigen Beiträge mit Erstattungsansprüchen des Kunden verrechnet werden können. Wenn der Beitragsrückstand nicht ausgeglichen werden kann, darf der Versicherer den Kunden abmahnen, wobei eine Zahlungsfrist einräumen ist. Erst wenn innerhalb der Zahlungsfrist die Beiträge nicht gezahlt werden, darf der Versicherer dem Kunden kündigen. Endgültig beendet ist der Vertrag aber noch nicht. Dem Kunden bleibt, nachdem die Zahlungsfrist abgelaufen ist, ein Monat (sog. Reaktivierungs- frist) um die ausstehenden Beiträge nachzuzahlen und den Versicherungsschutz zu erhalten. Voraussetzung ist nur, daß in der Reaktivierungsfrist kein Schaden eingetreten ist.

Was ist in der PKV grundsätzlich nicht versichert?
Behandlungen/Untersuchungen müssen auch beim Privatversicherten medizinisch notwendig sein und Medikamente, Heil- und Hilfsmittel müssen vor dem Bezug (fach-)ärztlich verordnet werden. Medizinische Notwendigkeit ist immer gegeben, wenn ein Arzt aufgrund von Beschwerden aufgesucht wird, während eine Blutuntersuchung nur zum Spaß diese Voraussetzung nicht erfüllt. Außerdem sind nicht versichert: Sonnenbrillen, Nähr- und Stärkungsmittel (z.B. Vitamin- und Mineralstoff- präparate), kosmetische Mittel, Mineralwässer und Badezusätze. Bei einer Behandlung nach alternativen Methoden sollte man vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahmeerklärung anfordern.

Wo kann man im Internet Infos zu speziellen Themen Rund um das Thema Krankenversicherung nachlesen?
Aktuelle und umfangreiche Informationen zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung gibt es im PKV-Blog mit der Möglichkeit sich an Diskussionen zu bestimmten Themen zu beteiligen. Auch politische Entscheidungen werden hier kommentiert.

Wo kann man im Internet eigene Fragen zur PKV stellen?
Ein gutes Forum um eigene Fragen zu diversen Themen oder zu bestimmten Tarifen und rechtlichen Angelegenheiten zu stellen ist das Forum zur privaten Krankenversicherung.