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Zeitplan Gesundheitsreform

02.02.2007 - Erschwerter Wechsel in die PKV
Kassenmitglieder dürfen nur noch dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn das Einkommen drei Jahre lang über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze liegt (ab 2011 wieder aufgehoben)

01.04.2007 - Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung
Personen ohne Krankenversicherung müssen sich gesetzlich krankenversichern, wenn sie zuletzt gesetzlich versichert waren. Weitere Neuerungen sind die möglichen Wahltarifen in der GKV und der maximale Selbstbehalt von 5.000 EUR jährlich für neue Tarife in der privaten Krankenversicherung (PKV).

01.07.2007 - Recht auf privaten Krankenversicherungsschutz
Die PKV muss Personen ohne Krankenversicherung in den Standardtarif aufnehmen, wenn diese Personen zuletzt privat krankenversichert waren. Dies betrifft vor allem Ex-Kunden und Personen, die aufgrund ihres Berufes der PKV zuzuordnen sind, z.B. Selbständige, Beamte.

01.11.2008 - Festlegung des einheitlichen GKV-Beitragssatzes
Dennoch dürfen die gesetzlichen Kassen weiterhin Zuschläge erheben, wenn sie mit ihren Finanzen nicht klar kommen.

01.01.2009 - Einführung des Basistarifs
Bestandskunden dürfen vom 01.01.2009 bis 30.09.2009 in den Basistarif des eigenen oder eines anderen Versicherers wechseln und ihre Altersrückstellung teilweise mitnehmen. Dieses Halbjahr 2009 ist somit eine wichtige Frist für alle PKV-Kunden, die mit ihrer Gesellschaft unzufrieden sind und aufgrund des Gesundheitszustands nicht wechseln konnten oder die Altersrückstellung nicht aufgeben wollten. Erstmals ist ein Teil der Alterungsrückstellung mitnehmbar, wenn zur Konkurrenz gewechselt wird. Für Neukunden, die ihren PKV-Vertrag ab dem 01.01.2009 abschließen, gilt diese Regelung unbeschränkt, d.h. unbegrenztes Wechselrecht in den Basistarif eines beliebigen Versicherungsunternehmens.

01.07.2007 - Beschränkter Zugang zum Basistarif
Bestandkunden dürfen nur noch dann in den Basistarif des eigenen Unternehmens wechseln (bei Mitnahme der Altersrückstellung), wenn sie 55 Jahre alt oder finanziell bedürftig sind.