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Krankenversicherung

Bestandteile PKV-Beitrag

Im Internet wird oft mit sehr günstigen PKV-Beiträgen trickreich geworben. Um den Beitrag möchlichst niedrig und interessant erscheinen zu lassen, wird nicht der komplette Beitrag angegeben, der letztlich vom Kunden zu zahlen ist, sondern nur der nackte Krankenversicherungsbeitrag oder manchmal sogar nur der Ambulantbeitrag. Zu Ködertarifen und deren Konsequenzen siehe Locktarife. Folgende Übersicht zeigt die Pflichtbestandteile, ebenso wie die freiwilligen Bestandteile eines PKV-Beitrags für einen 35jährigen Mann:

  1. Bei Kompakttarifen steht hier nur ein Betrag, so dass nicht sichtbar ist welcher Beitragsanteil auf Stationär- und Zahnleistungen entfällt. Bei Baukasten-Tarifen wie oben kann die Verteilung bei den einzelnen Tarifen anders aussehen, wobei der Ambulantbeitrag meistens den höchsten Anteil hat. Auch evtl. Risikozuschläge bei Vorerkrankungen wären an dieser Stellen enthalten.

  2. Die gesetzliche Alterungsrückstellung in Höhe von 10% und die Pflegeversicherung sind Pflichtbestandteile eines PKV-Tarifs und müssen beim gesamt zu zahlenden Beitrag berücksichtigt werden.

  3. Hier beginnen die Wahlleistungen. Die Option Altersentlastung bedeutet, daß der Beitrag mit 65 Jahren um 100 € sinkt, wenn der Kunde bereit ist dafür 22 € pro Monat zusätzlich zu zahlen. Die 22 € gelten für einen 35jährigen Mann, ein jüngerer Mann würde weniger zahlen, ein Älterer mehr. Der Optionspreis bietet die Möglichkeit später ohne neue Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife zu wechseln.

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Mit folgendem Tarifrechner können PKV-Beiträge ermittelt werden. Die Beiträge gelten für gesunde Personen ohne Risikozuschläge für Vorerkrankungen wie z.B. Allergien. Der Risikozuschlag kann nur durch Mitarbeiter des Versicherers bzw. von Vermittlern berechnet werden. Der Tarifrechner benötigt JavaScript.

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Makler/Vertreter

Provision Vermittler

Was für den Banker der Bonus ist, ist für den Vermittler von Versicherungen die Provision. Beide reden ungern darüber, obwohl sie seit 2009 dazu gesetzlich verpflichtet sind. Hier soll nur die Provision beleuchtet werden, die der Vermittler bzw. Makler für eine PKV kassiert. Kunden, die in der Vergangenheit ihren Makler danach gefragt haben, haben selten die volle Wahrheit erfahren. Oft wurde etwas von 2-3 Monatsbeiträgen gemurmelt. In Wahrheit liegt diese bei 7 bis 16 Monatsbeiträgen (MB) je nach Größe und vermitteltem Geschäft des Maklers, d.h. auch ein Makler der sich als Einzelkämpfer selbständig macht, bekommt schon von Anfang an in der Regel 7 Monatsbeiträge als Provision, größere Makler bekommen über 10 MB (Monatsbeiträge). Es wird aber nicht der volle Beitrag verprovisioniert, z.B. wird für den Bestandteil Altersrückstellung von 15 € (Beispiel links) keine Privison gezahlt und für den Bestandteil Pflegeversicherung werden häufig nur zwei Monatsbeiträge (MB) gezahlt. Trotzdem würde ein 7 MB-Makler bei einem Kunden, der im obigen Beispiel nur den günstigen Pflichtbeitrag von 185 € abschließt auf 1.092 € Provision kommen, ein 14 MB-Makler (häufig sog. 3-Buchstaben-Firmen bzw. Strukturvertriebe) kassiert für den selben Vertrag 2.142 € an Provision. Bei mittleren Verträgen, wo Beiträge um die 300 € pro Monat zu zahlen sind, bekommt der Makler schnell über 3.000 € Provision. Da mittlerweile diese hohen Provisionen in der breiten Öffentlichkeit bekannt sind und für Unmut gesorgt haben, gibt es ab 01.04.2012 eine Neuregelung für PKV-Provisionen. Danach dürfen Vermittler max. 9 MB bekommen.

Fairerweise sei erwähnt, dass hohe Provisionen in der PKV nicht diesselbe schädliche Wirkung wie in der Lebensversicherung haben, wo ein verzinsbares Sparguthaben erst entsteht, wenn die Provision mit den Beiträgen der ersten 2-3 Jahre abbezahlt ist. Auch hat der Kunde sofort Versicherungsschutz und nicht erst nachdem die Abschlusskosten über die Beiträge hereingeholt wurden, weil der Versicherer das Risiko übernimmt, dass der PKV-Vertrag ein Gewinngeschäft für ihn wird. Zu hohe Provisionen sind aber ein Hinweis dafür, dass das Verhältnis zwischen Prämien und Schadenverlauf (Ausgaben des Versicherers) für den Kunden nachteilig ist. Er ist hier insoweit geschädigt, dass er zu hohe Beiträge zahlt.

Der einzige Versicherungvermittler der keine Provision bezieht, ist der sog. Versicherungsberater, der auf Honorarbasis (wie ein Anwalt oder Steuerberater) arbeitet und vom Kunden selbst bezahlt werden muss. Bei einem häufig langlaufenden Vertrag wie der PKV spart man hier nicht an der falschen Stelle. Die negativen Schlagzeilen über die eigennützige Anlageberatung von Banken haben mehr als deutlich gemacht, welche üblen Auswirkungen die provisionsgesteuerte Beratung für den Kunden haben kann. Der Versicherungsberater ist übrigens ein geschützter Beruf mit einer (im Gegensatz zum Makler) ordentlichen Ausbildung. Mehr dazu siehe geeignete Vermittler.