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Krankenversicherung

Bestandteile PKV-Beitrag

PKV-Beiträge sind teuer geworden. Im Internet wird oft mit sehr günstigen Beiträgen trickreich geworben. Um den Beitrag möchlichst niedrig und interessant erscheinen zu lassen, wird nicht der komplette Beitrag angegeben, der letztlich vom Kunden zu zahlen ist, sondern nur Bestandteile davon oder manchmal sogar nur der Ambulantbeitrag. Folgende Übersicht zeigt die Pflichtbestandteile, ebenso wie die freiwilligen Bestandteile eines PKV-Beitrags für einen 35jährigen Mann (Übersicht ist nicht zu verwechseln mit einer Prämienkalkulation):

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  1. Bei Kompakttarifen steht hier nur ein Betrag, so dass nicht sichtbar ist welcher Beitragsanteil auf Stationär- und Zahnleistungen entfällt. Bei Bausteintarifen wie oben kann die Verteilung bei den einzelnen Beitragsanteilen anders aussehen, wobei der Ambulantbeitrag meistens den höchsten Anteil hat. Auch evtl. Risikozuschläge bei Vorerkrankungen wären an dieser Stellen enthalten.

  2. Die gesetzliche Alterungsrückstellung in Höhe von 10% (§ 12b Abs. 2 VAG) und die Pflegeversicherung sind Pflichtbestandteile eines PKV-Tarifs

  3. Hier beginnen die Wahlleistungen. Die Option Altersentlastung bedeutet, daß der Beitrag mit 65 Jahren um 100 € sinkt, wenn der Kunde bereit ist dafür 22 € pro Monat zusätzlich zu zahlen. Die 22 € gelten für einen 35jährigen Mann, ein älterer Mann würde mehr zahlen. Der Optionspreis bietet die Möglichkeit später ohne neue Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife zu wechseln.


Der oben ermittelte PKV-Beitrag gilt für ein normales Risiko. Bestehende Vorerkrankungen können nur mit Risikozuschlägen oder Leistungseinschränkungen versichert werden. Wie streng hier eine Gesellschaft vorgeht, wird in sog. Annahmerichtlinien festgelegt. Sind diese zu streng leidet das Neugeschäft, bei zu laschen Annahmerichtlinien explodieren später die Kosten und es kommt zu hohen Beitragserhöhungen. Hier gab es in der Vergangenheit Gesellschaften, die unbedingt die meisten Kunden haben wollten und alles was zwei Beine hatte, krankenversichert haben. Hier waren schon nach kurzer Zeit heftige Beitragserhöhungen die Folge und gesunde Mitglieder ergriffen die Flucht was durch die verschlechterte Risikostrukur im verlassenen Tarif zu weiteren Beitragserhöhungen führte. Die Artikel dazu werden bei handelsblatt.com, spiegel.de und wiwo.de (Wirtschaftswoche) meist lebhaft kommentiert.

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Makler/Vertreter

Provision Vermittler

Was für den Banker der Bonus ist, ist für den Vermittler von Versicherungen die Provision. Beide reden ungern darüber, obwohl sie seit 2009 dazu gesetzlich verpflichtet sind. Hier soll nur die Provision beleuchtet werden, die der Vermittler bzw. Makler für eine PKV kassiert. Kunden, die in der Vergangenheit ihren Makler danach gefragt haben, haben selten die volle Wahrheit erfahren. Oft wurde etwas von 2-3 Monatsbeiträgen gemurmelt. In Wahrheit lag diese bei 7 bis 16 Monatsbeiträgen (MB) je nach Größe und vermitteltem Geschäft des Maklers, d.h. auch ein Makler der sich als Einzelkämpfer selbständig macht, bekommt schon von Anfang an in der Regel 7 Monatsbeiträge als Provision, größere Makler bekommen über 10 MB (Monatsbeiträge). Es wird aber nicht der volle Beitrag verprovisioniert, z.B. wird für den Bestandteil Altersrückstellung von 15 € im Beispiel links keine Privison gezahlt und für den Bestandteil Pflegeversicherung werden häufig nur zwei Monatsbeiträge (MB) gezahlt. Trotzdem würde ein 7 MB-Makler bei einem Kunden, der im obigen Beispiel nur den günstigen Pflichtbeitrag von 185 € abschließt auf 1.092 € Provision kommen, ein 14 MB-Makler (häufig sog. 3-Buchstaben-Firmen bzw. Strukturvertriebe) kassiert für den selben Vertrag 2.142 € an Provision. Bei mittleren Verträgen, wo Beiträge um die 300 € pro Monat zu zahlen sind, bekommt der Makler schnell über 3.000 € Provision. Da mittlerweile diese hohen Provisionen in der breiten Öffentlichkeit bekannt sind und für Unmut gesorgt haben, gibt es ab 01.04.2012 eine Neuregelung für PKV-Provisionen. Danach dürfen Vermittler nach § 12 Abs. 7 VAG max. 9 MB bekommen.

Hohe Provisionen in der PKV sind für den Kunden insofern schädlich, da in Deutschland Tarife nach Art der Lebensversicherung mit Sparanteil (Altersrückstellungen) kalkuliert werden müssen (§ 12 Abs. 1 VAG) und hohe Provisionen diesen Sparanteil schmälern bzw. in den ersten Versicherungsjahren sogar zu negativen Altersrückstellungen führen können. Außerdem werden die Prämien der Kunden in die Höhe getrieben, über die letztendlich die Provisionen finanziert werden müssen.

Der einzige Versicherungvermittler der keine Provision bezieht, ist der sog. Versicherungsberater, der auf Honorarbasis (wie ein Anwalt oder Steuerberater) arbeitet und vom Kunden selbst bezahlt werden muss. Bei einem häufig langlaufenden Vertrag wie der PKV spart man hier nicht an der falschen Stelle. Die negativen Schlagzeilen über die eigennützige Anlageberatung von Banken haben mehr als deutlich gemacht, welche üblen Auswirkungen die provisionsgesteuerte Beratung für den Kunden haben kann. Der Versicherungsberater ist übrigens ein geschützter Beruf mit einer (im Gegensatz zum Makler) ordentlichen Ausbildung. Mehr dazu siehe geeignete Vermittler.


verpuffter Steuerabzug

Wann kann man sich sonstige Versicherungen sparen?


Unter sonstige Versicherungen fallen u.a. PKV-Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und Heilpraktiker. Der Haken beim voll abziehbaren Beitragsanteil für den Basisschutz ist, dass dieser den Höchstbetrag, der für sonstige Versicherungen verbleibt auffrißt. Für Arbeitnehmer und Selbständige gelten unterschiedliche Höchstbeträge. Ein Selbständiger, der 2.800 € im Jahr (mtl. 233 €) für den Basisschutz zahlt (nach den hohen Beitragserhöhungen der letzten Jahre kein Problem), hat nichts mehr übrig für o.g. sonstige Versicherungen oder auch Haftpflicht-und Berufsunfähigkeitsversicherungen wie folgendes Beispiel zeigt:

Steuerabzug

Von 1.000 € sonstiger Versicherungen gehen 0 € in den Abzug, weil Höchstbetrag von 2.800 € durch die Basiskrankenversicherung aufgebracht ist. Wenn Basisschutz 2.700 € kosten würde, könnten 100 € von sonst. Vers. abgezogen werden, 900 € würden verpuffen. Bei Arbeitnehmern ist Höchstbetrag nur 1.900 €, so dass hier ein verbleibender Abzug für sonst. Vers. noch schneller verpufft. Zum selber rechnen steht Excelrechner gratis zum Download.


Steuererklärung

Ermittlung Steuerabzug


Beiträge für den Basisschutz der privaten  Krankenversicherung können seit dem Bürgerentlastungsgesetz in 2010 in voller Höhe als Sonderausgaben in der Steuererklärung vom steuerpflichtigen Einkommen (sog. Gesamtbetrag der Einkünfte) abgezogen werden. Sofern der PKV-Tarif Wahl- bzw. Mehrleistungen enthält, können diese wie bisher als sonstiger Vorsorgeaufwand innerhalb von Höchstbeträgen (ledige Arbeitnehmer max. 1.900 €, ledige Selbständige 2.800 €) abgezogen werden.

Für die Steuer bekommt der PKV-Kunde jährlich eine Bescheinigung vom Versicherer in der die Beitragsanteile für die Basisabsicherung und die Wahlleistungen aufgeführt sind. Doch wie werden diese Anteile ermittelt? Dies erfolgt nach einem Punktwert aus der:

Krankenversicherungs-
beitragsanteilsermittlungsverordnung (KVBEVO)

Welch ein Wortungetüm. Dier Ermittlung der voll abziehbaren Basisabsicherung ist aber einfach, wie folgendes Schaubild zeigt:

Steuerabzug.gif

Man muss lediglich die Punktwerte für die Mehrleistungen eines Tarifs addieren und mit dem Punktwert für Basisleistungen in den Nenner der o.g. Formel setzen. Es ist lediglich darauf zu achten, dass bei Bausteintarifen die abziebaren Anteile gesondert gerechnet werden. Der Baustein Ambulantleistungen mit Mehrleistung Heilpraktiker ergibt folgende abziehbare Anteile:


Steuerabzug-ambulant-tarif.gif


Nicht im Sinne o.g. Mehrleistungen gelten:
Diese können als sonstiger Vorsorgeaufwand innerhalb o.g. Höchstbeträge (1.900 €/2.800 €) angesetzt werden und führen zu einer Steuerersparnis, wenn die Höchstbeträge nicht durch andere Versicherungen (o.g. Mehrleistungen, BU, Haftpflicht) verbraucht sind.