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Bestandteile des PKV-Beitrags


Im Internet wird oft mit sehr günstigen PKV-Beiträgen trickreich geworben. Um den Beitrag möchlichst niedrig und interessant erscheinen zu lassen, wird nicht der komplette Beitrag angegeben, der letztlich vom Kunden zu zahlen ist, sondern nur der nackte Krankenversicherungsbeitrag oder manchmal sogar nur der Ambulantbeitrag. Folgende Übersicht zeigt die Pflichtbestandteile, ebenso wie die freiwilligen Bestandteile eines PKV-Beitrags für einen 35jährigen Mann:

 

 
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  1. Bei Kompakttarifen steht hier nur ein Betrag, so dass nicht sichtbar ist welcher Beitragsanteil auf Stationär- und Zahnleistungen entfällt. Bei Baukasten-Tarifen wie oben kann die Verteilung bei den einzelnen Tarifen anders aussehen, wobei der Ambulantbeitrag meistens den höchsten Anteil hat. Auch evtl. Risikozuschläge bei Vorerkrankungen wären an dieser Stellen enthalten.

  2. Die gesetzliche Alterungsrückstellung in Höhe von 10% und die Pflegeversicherung sind Pflichtbestandteile eines PKV-Tarifs und müssen beim gesamt zu zahlenden Beitrag berücksichtigt werden.

  3. Hier beginnen die Wahlleistungen. Die Option Altersentlastung bedeutet, daß der Beitrag mit 65 Jahren um 100 € sinkt, wenn der Kunde bereit ist dafür 22 € pro Monat zusätzlich zu zahlen. Die 22 € gelten für einen 35jährigen Mann, ein jüngerer Mann würde weniger zahlen, ein Älterer mehr. Der Optionspreis bietet die Möglichkeit später ohne neue Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife zu wechseln.

 

Provision des Vermittlers


Was für den Banker der Bonus ist, ist für den Vermittler von Versicherungen die Provision. Beide reden ungern darüber, obwohl sie seit 2009 dazu gesetzlich verpflichtet sind. Hier soll nur die Provision beleuchtet werden, die der Vermittler bzw. Makler für eine PKV kassiert. Kunden, die in der Vergangenheit ihren Makler danach gefragt haben, haben selten die volle Wahrheit erfahren. Oft wurde etwas von 2-3 Monatsbeiträgen gemurmelt. In Wahrheit liegt diese bei 7 bis 14 Monatsbeiträgen (MB) je nach Größe und vermitteltem Geschäft des Maklers, d.h. auch ein Makler der sich als Einzelkämpfer selbständig macht, bekommt schon von Anfang an in der Regel 7 Monatsbeiträge als Provision, größere Makler kommen auf 10 - 14 Monatsbeiträge (MB). Es wird aber nicht der volle Beitrag verprovisioniert, für die Altersrückstellung von 15 € im obigen Beispiel wird z.B. keine Privison gezahlt und für den Bestandteil Pflegeversicherung werden häufig nur zwei Monatsbeiträge (MB) gezahlt. Trotzdem würde ein 7 MB-Makler bei einem Kunden, der im obigen Beispiel nur den günstigen Pflichtbeitrag von 185 € abschließt auf 1.092 € Provision kommen, ein 14 MB-Makler (häufig sog. 3-Buchstaben-Firmen) kassiert für den selben Vertrag 2.142 € an Provision. Bei mittleren Verträgen, wo Beiträge um die 300 € pro Monat zu zahlen sind, bekommt der Makler schnell über 3.000 € an Provision.  Es dürfte nun klar sein, warum im Internet soviel PKV-Werbung zu sehen ist. Vollständigerweise sei noch erwähnt, dass nicht alle Versicherungsgesellschaften mit Maklern zusammenarbeiten. Diese befinden sich allerdings mit der Debeka, der HUK und der LVM in der Minderheit. Diese Gesellschaften zahlen den Maklern nur eine geringe Aufwandsentschädigung und werden daher dem Kunden verschwiegen. Abhilfe kann hier ein Versicherungsberater auf Honorarbasis (kassiert keine Provision, sondern wird vom Kunden bezahlt) schaffen, der im Gegensatz zum Makler wirklich alle Gesellschaften vermitteln kann. Bei einem häufig langlaufenden Vertrag wie der PKV spart man hier nicht an der falschen Stelle. Die negativen Schlagzeilen über die eigennützige Anlageberatung von Banken haben mehr als deutlich gemacht, welche üblen Auswirkungen die provisionsgesteuerte Beratung für den Kunden haben kann. Der Versicherungsberater ist übrigens ein geschützter Beruf mit einer (im Gegensatz zum Makler) ordentlichen Ausbildung.