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Bestandteile des PKV-Beitrags
Im Internet wird oft mit sehr günstigen PKV-Beiträgen
trickreich geworben. Um den Beitrag möchlichst niedrig und interessant
erscheinen zu lassen, wird nicht der komplette Beitrag angegeben, der
letztlich vom Kunden zu zahlen ist, sondern nur der nackte
Krankenversicherungsbeitrag oder manchmal sogar nur der Ambulantbeitrag.
Folgende Übersicht zeigt die Pflichtbestandteile, ebenso
wie die freiwilligen Bestandteile eines PKV-Beitrags für einen 35jährigen
Mann:
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Bei Kompakttarifen steht hier nur ein Betrag, so dass
nicht sichtbar ist welcher Beitragsanteil auf Stationär- und
Zahnleistungen entfällt. Bei Baukasten-Tarifen wie oben kann die
Verteilung bei den einzelnen Tarifen anders aussehen, wobei der
Ambulantbeitrag meistens den höchsten Anteil hat. Auch evtl. Risikozuschläge
bei Vorerkrankungen wären an dieser Stellen enthalten.
Die gesetzliche Alterungsrückstellung in Höhe von 10% und die Pflegeversicherung sind
Pflichtbestandteile eines PKV-Tarifs und müssen beim gesamt zu zahlenden
Beitrag berücksichtigt werden.
Hier beginnen die Wahlleistungen. Die Option Altersentlastung
bedeutet, daß der Beitrag mit 65 Jahren um 100 € sinkt, wenn der Kunde
bereit ist dafür 22 € pro Monat zusätzlich zu zahlen. Die 22 € gelten für einen
35jährigen Mann, ein jüngerer Mann würde weniger zahlen, ein Älterer mehr.
Der
Optionspreis bietet die Möglichkeit später ohne neue Gesundheitsprüfung in
leistungsstärkere Tarife zu wechseln.
Provision des Vermittlers
Was für den Banker der Bonus ist, ist für den Vermittler von Versicherungen
die Provision. Beide reden ungern darüber, obwohl sie seit 2009 dazu
gesetzlich verpflichtet sind. Hier soll nur die Provision beleuchtet werden,
die der Vermittler bzw. Makler für eine PKV kassiert. Kunden, die in der
Vergangenheit ihren Makler danach
gefragt haben, haben selten die volle Wahrheit erfahren. Oft wurde etwas von
2-3 Monatsbeiträgen gemurmelt. In Wahrheit liegt diese bei 7 bis 14
Monatsbeiträgen (MB) je nach Größe und vermitteltem Geschäft des Maklers, d.h.
auch ein Makler der sich als Einzelkämpfer selbständig macht, bekommt schon
von Anfang an in der Regel 7 Monatsbeiträge als Provision, größere Makler
kommen auf 10 - 14 Monatsbeiträge (MB). Es wird aber nicht der volle Beitrag
verprovisioniert, für die Altersrückstellung von 15 € im obigen Beispiel
wird z.B. keine Privison gezahlt und für den Bestandteil Pflegeversicherung
werden häufig nur zwei Monatsbeiträge (MB) gezahlt. Trotzdem würde ein 7
MB-Makler bei einem Kunden, der im obigen Beispiel nur den günstigen
Pflichtbeitrag von 185 € abschließt auf 1.092 € Provision kommen, ein 14
MB-Makler (häufig sog. 3-Buchstaben-Firmen) kassiert für den selben Vertrag
2.142 € an Provision. Bei mittleren Verträgen, wo Beiträge um die 300 € pro
Monat zu zahlen sind, bekommt der Makler schnell über 3.000 € an Provision.
Es dürfte nun klar sein, warum im Internet soviel PKV-Werbung zu sehen ist.
Vollständigerweise sei noch erwähnt, dass nicht alle
Versicherungsgesellschaften mit Maklern zusammenarbeiten. Diese befinden
sich allerdings mit der Debeka, der HUK und der LVM in der Minderheit. Diese
Gesellschaften zahlen den Maklern nur eine geringe Aufwandsentschädigung und
werden daher dem Kunden verschwiegen. Abhilfe kann hier ein
Versicherungsberater auf Honorarbasis (kassiert keine Provision, sondern
wird vom Kunden bezahlt) schaffen, der im Gegensatz zum Makler wirklich alle
Gesellschaften vermitteln kann. Bei einem häufig langlaufenden Vertrag wie
der PKV spart man hier nicht an der falschen Stelle. Die negativen
Schlagzeilen über die eigennützige Anlageberatung von Banken haben mehr als
deutlich gemacht, welche üblen Auswirkungen die provisionsgesteuerte
Beratung für den Kunden haben kann. Der Versicherungsberater ist übrigens
ein geschützter Beruf mit einer (im Gegensatz zum Makler) ordentlichen
Ausbildung. |
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