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Vorerkrankungen und Risikobeurteilung
Liegen Vorerkrankungen und ähnliche risikoerhöhende Faktoren wie z.B.
Anomalien vor, können von den PKV-Gesellschaften Beitragszu-
schläge, Leistungsausschlüsse oder Einschränkungen bei
den Tarifleistungen festgesetzt werden. Der Umfang dieser Erschwernisse
wird von den einzelnen Gesellschaften in Abhängigkeit von der genauen
Vorerkrankung unterschiedlich berurteilt, so dass hier nur Tendenzen an
häufig vorkommenden Krankheiten aufgezeigt werden können.
Allergien
Hier muss eine Erklärung eingereicht werden, ob eine asthmatische
Beteiligung vorliegt. Aufgrund der Vielzahl möglicher Allergien ist immer
eine individuelle Prüfung notwendig. Es gibt leichte Allergien für die keine
Zuschläge oder Leistungseinschränkungen gelten ebenso wie Allergien mit so
schweren Reaktionen, dass Anträge abgelehnt werden.
Bluthochdruck
Bei Behandlung mit normalen Medikamenten ist auf jeden Fall mit einem
Risikozuschlag zu rechnen, bei schweren Fällen werden Anträge abgelehnt.
Aufgrund der unterschiedlichen Varianten und den damit verbundenen
Behandlungsmethoden ist nur eine individuelle Prüfung möglich.
Diabetes
Bis auf Altersdiabetes (frühestens ab 40. Lebensjahr) ist jede Form der
Diabetes meistens nicht versicherbar. Auch Altersdiabetes darf nicht
insulinpflichtig sein.
Heuschnupfen
Hier ist eine Erklärung erforderlich, ob eine asthmatische Beteiligung
vorliegt. Außerdem ist wichtig ob und wann eine Desensibilisierung
durchgeführt wurde und ob begleitende Hauterkrankungen bestehen.
Krampfadern
Die Krampfadern werden in Grade eingeteilt, welche für die Beurteilung der
Annahme wichtig sind. Daher ist ein Befund des Arztes vorzulegen.
Magengeschwür
Die Annahme bzw. Höhe des Risikozuschlages hängt davon ab wie häufig es
aufgetreten ist und wie lange der Kunde behandlungs-/ und beschwerdefrei
ist.
Meniskus
Eine genaue Einschätzung ist vom jeweiligen Zustand und von den bisherigen
Behandlungen abhängig. Hier sind genaue Angaben erforderlich.
Migräne
Hier ist je nach Häufigkeit des Auftretens und der verabreichten Medikamente
eine Annahme ohne besondere Erschwernisse bis zur Ablehnung alles möglich.
Daher ist eine Erklärung des Kunden notwendig wie oft diese Anfälle
auftreten und welche Behandlungen durchgeführt bzw. welche Medikamente
verschrieben wurden.
Nierensteine
Eine Antragsprüfung ist nur sinnvoll, wenn die Nierensteine bereits operativ
entfernt sind und eine Wiederkehr ausgeschlossen ist und seit der OP
mindestens 12 Monate zurückliegen.
Rückenbeschwerden
Annahme hängt davon ab wann und wie häufig die Beschwerden vorkommen und ob
bereits Wirbelsäulenschäden vorliegen. Beim Bandscheibenvorfall ist wichtig,
ob dieser bereits operiert ist, da ohne OP eine Annahme sehr schwierig ist.
Schilddrüsenerkrankungen
Hier ist zu klären, ob eine Struma besteht und wie hoch der Grad der Struma
ist, die bei Über-/Unterfunktion der Schilddrüse auftreten kann. Bei einem
geringen Grad der Struma ist die Annahme mit Risikozuschlag möglich.
Schuppenflechte
Die Annahme bzw. die Höhe des Risikozuschlags hängt von der Anzahl, dem Sitz
und vor allem von der Größe (Ausbreitung) der Schuppenflechte ab.
Übergewicht
Dieses wird im Verhältnis von Körpergrösse zum Körpergewicht berechnet und
führt bei den meisten Gesellschaften zu Risikozu- schlägen, wenn es mehr als
20% über dem Normalgewicht liegt. Ab 40% über dem Normalgewicht gibt es bei
vielen Gesellschaften Ablehnungen oder es sind Befundberichte vorzulegen.
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