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Vorerkrankungen und Risikobeurteilung


Liegen Vorerkrankungen und ähnliche risikoerhöhende Faktoren wie z.B. Anomalien vor, können von den PKV-Gesellschaften  Beitragszu- schläge, Leistungsausschlüsse oder Einschränkungen bei den Tarifleistungen festgesetzt werden. Der Umfang dieser Erschwernisse wird von den einzelnen Gesellschaften in Abhängigkeit von der genauen Vorerkrankung unterschiedlich berurteilt, so dass hier nur Tendenzen an häufig vorkommenden Krankheiten aufgezeigt werden können.

Allergien
Hier muss eine Erklärung eingereicht werden, ob eine asthmatische Beteiligung vorliegt. Aufgrund der Vielzahl möglicher Allergien ist immer eine individuelle Prüfung notwendig. Es gibt leichte Allergien für die keine Zuschläge oder Leistungseinschränkungen gelten ebenso wie Allergien mit so schweren Reaktionen, dass Anträge abgelehnt werden.

Bluthochdruck
Bei Behandlung mit normalen Medikamenten ist auf jeden Fall mit einem Risikozuschlag zu rechnen, bei schweren Fällen werden Anträge abgelehnt. Aufgrund der unterschiedlichen Varianten und den damit verbundenen Behandlungsmethoden ist nur eine individuelle Prüfung möglich.

Diabetes
Bis auf Altersdiabetes (frühestens ab 40. Lebensjahr) ist jede Form der Diabetes meistens nicht versicherbar. Auch Altersdiabetes darf nicht insulinpflichtig sein.

Heuschnupfen
Hier ist eine Erklärung erforderlich, ob eine asthmatische Beteiligung vorliegt. Außerdem ist wichtig ob und wann eine Desensibilisierung durchgeführt wurde und ob begleitende Hauterkrankungen bestehen.

Krampfadern
Die Krampfadern werden in Grade eingeteilt, welche für die Beurteilung der Annahme wichtig sind. Daher ist ein Befund des Arztes vorzulegen.

Magengeschwür
Die Annahme bzw. Höhe des Risikozuschlages hängt davon ab wie häufig es aufgetreten ist und wie lange der Kunde behandlungs-/ und beschwerdefrei ist.

Meniskus
Eine genaue Einschätzung ist vom jeweiligen Zustand und von den bisherigen Behandlungen abhängig. Hier sind genaue Angaben erforderlich.

Migräne
Hier ist je nach Häufigkeit des Auftretens und der verabreichten Medikamente eine Annahme ohne besondere Erschwernisse bis zur Ablehnung alles möglich. Daher ist eine Erklärung des Kunden notwendig wie oft diese Anfälle auftreten und welche Behandlungen durchgeführt bzw. welche Medikamente verschrieben wurden.

Nierensteine
Eine Antragsprüfung ist nur sinnvoll, wenn die Nierensteine bereits operativ entfernt sind und eine Wiederkehr ausgeschlossen ist und seit der OP mindestens 12 Monate zurückliegen.

Rückenbeschwerden
Annahme hängt davon ab wann und wie häufig die Beschwerden vorkommen und ob bereits Wirbelsäulenschäden vorliegen. Beim Bandscheibenvorfall ist wichtig, ob dieser bereits operiert ist, da ohne OP eine Annahme sehr schwierig ist.

Schilddrüsenerkrankungen
Hier ist zu klären, ob eine Struma besteht und wie hoch der Grad der Struma ist, die bei Über-/Unterfunktion der Schilddrüse auftreten kann. Bei einem geringen Grad der Struma ist die Annahme mit Risikozuschlag möglich.

Schuppenflechte
Die Annahme bzw. die Höhe des Risikozuschlags hängt von der Anzahl, dem Sitz und vor allem von der Größe (Ausbreitung) der Schuppenflechte ab.

Übergewicht
Dieses wird im Verhältnis von Körpergrösse zum Körpergewicht berechnet und führt bei den meisten Gesellschaften zu Risikozu- schlägen, wenn es mehr als 20% über dem Normalgewicht liegt. Ab 40% über dem Normalgewicht gibt es bei vielen Gesellschaften Ablehnungen oder es sind Befundberichte vorzulegen.