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Risikofaktor

Vorerkrankung

Liegen Vorerkrankungen und ähnliche risikoerhöhende Faktoren wie z.B. Anomalien vor, können von den PKV-Gesellschaften  Beitragszuschläge, Leistungsausschlüsse oder Einschränkungen bei den Tarifleistungen festgesetzt werden. Der Umfang dieser Erschwernisse wird von den einzelnen Gesellschaften in Abhängigkeit von der genauen Vorerkrankung unterschiedlich berurteilt, so dass hier nur Tendenzen an häufig vorkommenden Krankheiten aufgezeigt werden können.

Allergien - Hier muss eine Erklärung eingereicht werden, ob eine asthmatische Beteiligung vorliegt. Aufgrund der Vielzahl möglicher Allergien ist immer eine individuelle Prüfung notwendig. Es gibt leichte Allergien für die keine Zuschläge oder Leistungseinschränkungen gelten ebenso wie Allergien mit so schweren Reaktionen, dass Anträge abgelehnt werden.

Bluthochdruck - Bei Behandlung mit normalen Medikamenten ist auf jeden Fall mit einem Risikozuschlag zu rechnen, bei schweren Fällen werden Anträge abgelehnt. Aufgrund der unterschiedlichen Varianten und den damit verbundenen Behandlungsmethoden ist nur eine individuelle Prüfung möglich.

Diabetes - Bis auf Altersdiabetes (frühestens ab 40. Lebensjahr) ist jede Form der Diabetes meistens nicht versicherbar. Auch Altersdiabetes darf nicht insulinpflichtig sein.

Heuschnupfen - Hier ist eine Erklärung erforderlich, ob eine asthmatische Beteiligung vorliegt. Außerdem ist wichtig ob und wann eine Desensibilisierung durchgeführt wurde und ob begleitende Hauterkrankungen bestehen.

Krampfadern - Die Krampfadern werden in Grade eingeteilt, welche für die Beurteilung der Annahme wichtig sind. Daher ist ein Befund des Arztes vorzulegen.

Magengeschwür - Die Annahme bzw. Höhe des Risikozuschlages hängt davon ab wie häufig es aufgetreten ist und wie lange der Kunde behandlungs-/ und beschwerdefrei ist.

Meniskus - Eine genaue Einschätzung ist vom jeweiligen Zustand und von den bisherigen Behandlungen abhängig. Hier sind genaue Angaben erforderlich.

Migräne - Hier ist je nach Häufigkeit des Auftretens und der verabreichten Medikamente eine Annahme ohne besondere Erschwernisse bis zur Ablehnung alles möglich. Daher ist eine Erklärung des Kunden notwendig wie oft diese Anfälle auftreten und welche Behandlungen durchgeführt bzw. welche Medikamente verschrieben wurden.

Nierensteine - Eine Antragsprüfung ist nur sinnvoll, wenn die Nierensteine bereits operativ entfernt sind und eine Wiederkehr ausgeschlossen ist und seit der OP mindestens 12 Monate zurückliegen.

Rückenbeschwerden - Annahme hängt davon ab wann und wie häufig die Beschwerden vorkommen und ob bereits Wirbelsäulenschäden vorliegen. Beim Bandscheibenvorfall ist wichtig, ob dieser bereits operiert ist, da ohne OP eine Annahme sehr schwierig ist.

Schilddrüsenerkrankungen - Hier ist zu klären, ob eine Struma besteht und wie hoch der Grad der Struma ist, die bei Über-/Unterfunktion der Schilddrüse auftreten kann. Bei einem geringen Grad der Struma ist die Annahme mit Risikozuschlag möglich.

Schuppenflechte - Die Annahme bzw. die Höhe des Risikozuschlags hängt von der Anzahl, dem Sitz und vor allem von der Größe (Ausbreitung) der Schuppenflechte ab.

Übergewicht - Dieses wird im Verhältnis von Körpergrösse zum Körpergewicht berechnet und führt bei den meisten Gesellschaften zu Risikozuschlägen, wenn es mehr als 20% über dem Normalgewicht liegt. Ab 40% über dem Normalgewicht gibt es bei vielen Gesellschaften Ablehnungen oder es sind Befundberichte vorzulegen.

PKV-Ausschluss

Nicht versicherbare Krankheiten

Links werden häufige Krankheiten erläutert bei denen die Annahme des PKV-Antrags von den individuellen Gegebenheiten beim Kunden abhängt, d.h. dort ist der Zutritt zur privaten Krankenversicherung nicht von Anfang an versperrt. Es muss lediglich geprüft werden zu welchen Bedingungen die Aufnahme möglich ist. Bei den unten aufgeführten Krankheiten dagegen ist eine Aufnahme bei einer PKV-Gesellschaft, die die Risikoprüfung ernst nimmt, von vornherein ausgeschlossen, da diese Vorerkrankungen generell nicht versicherbar sind. Dies gilt allerdings nicht für den durch die Gesundheitsreform beschlossenen Basistarif, den die PKV ab dem 1. Januar 2008 einführen soll. Für diesen Tarif, der Leistungen auf GKV-Niveau bietet, besteht Kontrahierungszwang und es dürfen keine Risikozuschläge für Vorerkrankungen erhoben werden.

Generell nicht versicherbare Krankheiten in der privaten Krankenversicherung: