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Gesundheitsfragen in der PKV


Die Annahmerichtlinien der Privatversicherer bestehen im wesentlichen aus Gesundheitsfragen. Je nach Gesellschaft müssen im PKV-Antrag 10 bis 14 Fragen zur Gesundheit beantwortet werden. Fragen, ob eine Fehlsichtigkeit oder Schwangerschaft besteht, sind leicht zu beantworten, deswegen sollen hier nur die kniffligeren Fragen vorgestellt werden, die ein Antragsteller korrekt beantworten muss, damit der Versicherungsschutz später nicht durch eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gefährdet ist. Die hier beispielhaft abgefragten Zeiträume sind willkürlich gewählt, das sie in der Praxis von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sind. Wichtige Gesundheitsfragen sind:
  • Bestehen Krankheiten oder Folgen von Krankheiten bzw. Verletzungen, Anomalien die in den letzten 5 Jahren ärztlich festgestellt wurden?
    Hier wird nach dem gegenwärtigen Gesundheitszustand gefragt, was durch den Begriff "bestehen" zum Ausdruck kommt, d.h. ausgeheilte Krankheiten müssen hier nicht angegeben werden, sondern nur solche bei denen aktuell Beschwerden vorkommen. Auch vorhandene Allergien müßten hier angegeben werden.
     
  • Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen?
    Hier wird neben dem aktuellen Gesundheitszustand auch nach Krankheiten in der Vergangenheit gefragt. Es sind alle Beschwerden (auch ausgeheilte) anzugeben, die im abgefragten Zeitraum ärztlich festgestellt wurden.
     
  • Haben in den letzten 3 Jahren Untersuchungen, Behandlungen oder Beratungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder sonstige Therapeuten stattgefunden?
    Bei so einer formulierten Frage muss jede ärztliche Untersuchung angegeben werden, auch wenn keine Krankheit festgestellt wurde und keine Behandlung stattgefunden hat. Der bloße Arztbesuch reicht um angeben zu müssen, weshalb der Arzt aufgesucht wurde. Auch wenn es nur Bauchbeschwerden wegen zu viel Kaffee waren (Risikozuschläge müssen Sie hier allerdings nicht befürchten).
     
  • Wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig Medikamente eingenommen?
    Einige Gesellschften fragen hier konkret, ob mindesten x Tage am Stück Medikamente, Salben oder Tropfen eingenommen wurden. Sonst besteht hier ein kleiner Spielraum, welchen Zeitraum man als regelmäßige Medikamenteneinnahme sieht.
     
  • Sind Heilbehandlungen oder Untersuchungen angeraten oder beabsichtigt?
    Hier wird nach Arztbesuchen in der Zukunft gefragt. Wenn Ihnen ein Arzt eine Behandlung bereits empfohlen hat, kommen Sie um die Angabe nicht herum. Beabsichtigte Untersuchungen für die keine Arztempfehlung vorhanden ist, sind schwer nachzuweisen, denken Sie. Ja das stimmt.
     
  • Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind?
    Vollständiger Lückenschluss und Weisheitszähne gelten nicht als fehlende Zähne.

Neben diesen Fragen, kommen bei vielen Gesellschaften Fragen nach Beratungen/Untersuchungen wegen unerfüllten Wunsches nach eigenen Kindern vor, nach psychotherapeutischen Behandlungen oder Gesprächstherpien und  nach einer HIV-Infektion.