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Gesundheitsfragen in der PKV
Die Annahmerichtlinien der Privatversicherer bestehen im wesentlichen aus
Gesundheitsfragen. Je nach Gesellschaft müssen im PKV-Antrag 10 bis 14 Fragen zur Gesundheit
beantwortet werden. Fragen, ob eine Fehlsichtigkeit oder Schwangerschaft
besteht, sind leicht zu beantworten, deswegen sollen hier nur die
kniffligeren Fragen vorgestellt werden, die ein Antragsteller korrekt
beantworten muss, damit der Versicherungsschutz später nicht durch eine
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gefährdet ist. Die hier
beispielhaft abgefragten Zeiträume sind willkürlich gewählt, das sie in der
Praxis von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sind. Wichtige
Gesundheitsfragen sind:
- Bestehen Krankheiten oder Folgen von Krankheiten bzw. Verletzungen,
Anomalien die in den letzten 5 Jahren ärztlich festgestellt wurden?
Hier wird nach dem gegenwärtigen Gesundheitszustand gefragt, was
durch den Begriff "bestehen" zum Ausdruck kommt, d.h. ausgeheilte
Krankheiten müssen hier nicht angegeben werden, sondern nur solche bei
denen aktuell Beschwerden vorkommen. Auch vorhandene Allergien müßten hier
angegeben werden.
- Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten,
Beschwerden oder Unfallfolgen?
Hier wird neben dem aktuellen Gesundheitszustand auch nach Krankheiten in
der Vergangenheit gefragt. Es sind alle Beschwerden (auch ausgeheilte)
anzugeben, die im abgefragten Zeitraum ärztlich festgestellt wurden.
- Haben in den letzten 3 Jahren Untersuchungen, Behandlungen oder
Beratungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder sonstige Therapeuten
stattgefunden?
Bei so einer formulierten Frage muss jede ärztliche Untersuchung angegeben
werden, auch wenn keine Krankheit festgestellt wurde und keine Behandlung
stattgefunden hat. Der bloße Arztbesuch reicht um angeben zu müssen,
weshalb der Arzt aufgesucht wurde. Auch wenn es nur Bauchbeschwerden wegen
zu viel Kaffee waren (Risikozuschläge müssen Sie hier allerdings nicht
befürchten).
- Wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig Medikamente eingenommen?
Einige Gesellschften fragen hier konkret, ob mindesten x Tage am Stück
Medikamente, Salben oder Tropfen eingenommen wurden. Sonst besteht hier
ein kleiner Spielraum, welchen Zeitraum man als regelmäßige
Medikamenteneinnahme sieht.
- Sind Heilbehandlungen oder Untersuchungen angeraten oder
beabsichtigt?
Hier wird nach Arztbesuchen in der Zukunft gefragt. Wenn Ihnen ein Arzt
eine Behandlung bereits empfohlen hat, kommen Sie um die Angabe nicht
herum. Beabsichtigte Untersuchungen für die keine Arztempfehlung vorhanden
ist, sind schwer nachzuweisen, denken Sie. Ja das stimmt.
- Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind?
Vollständiger Lückenschluss und Weisheitszähne gelten nicht als fehlende
Zähne.
Neben diesen Fragen, kommen bei vielen Gesellschaften Fragen nach
Beratungen/Untersuchungen wegen unerfüllten Wunsches nach eigenen Kindern
vor, nach psychotherapeutischen Behandlungen oder Gesprächstherpien und
nach einer HIV-Infektion.
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