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Naturheilverfahren

Das deutlich gestiegene Interesse an naturheilkundlichen Behandlungsmethoden hat viele private Krankenversicherer veranlasst entsprechende Tarife anzubieten. Damit sollen Kunden angesprochen werden, die bei Krankheiten und Beschwerden nicht nur auf die Schulmedizin vertrauen, sondern auf die Kraft der Natur und die Methoden der Naturheilkunde setzen. Da auf der anderen Seite die Naturheilkunde besonders anfällig ist für Scharlatane und Präparate ohne irgendwelche nachweisbare Wirkung, sahen sich die privaten Krankenversicherer gezwungen, genau zu definieren, welche Naturheilverfahen sie erstatten möchten.

Welche Kosten übernimmt die PKV bei Naturheilkunde?

Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten von Naturheilverfahren, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind, und für solche, die sich in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend bewährt haben, oder, die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Bei den meisten privaten Krankenver- sicherern dürfen die Kosten für Alternativmedizin nicht höher sein als die Kosten für vergleichbare Behandlungen in der Schulmedizin.

Welche Naturheilverfahren sind erstattungsfähig?

Das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Einige Versicherer arbeiten mit Positivlisten in denen alle Naturverfahren aufgelistet sind, die auf alle Fälle übernommen werden. Diese Versicherer führen oft auch Negativlisten, in denen alle Naturheilverfahren stehen, deren Kosten nicht übernommen werden. Den umfassendsten Schutz bieten Tarife, die alle im Hufelandverzeichnis und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Naturheilverfahren im ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Bereich erstatten.