günstiger oder teuerer PKV-Tarif?
Es spricht nichts dagegen, einen günstigen PKV-Tarif zu wählen. Allerdings sollte man vorher wissen, welche medizinischen Leistungen darin nicht versichert sind und welche Eigenanteile auf einen zukommen. Diese sind etwas höher als bei den sog. Komfort-Tarifen, wie die Grafiken unten zeigen. Mit diesen Kenntnissen kann dann entschieden werden, ob man mit den Einschränkungen leben kann. Zu einem gewissen Grad kann hier auch spekuliert werden, ob die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen individuell nicht wahrscheinlich ist und daher im Tarif nicht enthalten sein muss. Unterschiede zwischen günstigen PKV-Tarifen mit Basisleistungen und Komfort-Tarifen gibt es vor allem im ambulanten Bereich bei Psychotherapie und Heilpraktiker. Zudem beinhalten die Basistarife in der Regel das sog. Hausarztprinzip, das die Überweisung eines Allgemeinarztes an einen Facharzt vorschreibt. Bei Nichteinhaltung dieser Regel werden die Kosten des Facharztes und allen Leistungen, die dieser verschreibt gekürzt (oft auf 75%, d.h. es kommt zu einem Eigenanteil von 25%). Mittlerweile haben auch viele Komforttarife das Hausarztprinzip so dass man nicht mehr von Ausnahmen sprechen kann. Weitere Unterschiede zwischen den beiden Tarifarten bestehen im Krankenhaus, da Basistarife keine Chefarzt-Behandlung übernehmen und auch die Unterbringung wie in der gesetzlichen Kasse (GKV) nur im Mehrbett-Zimmer erfolgt.
Nachfolgende Schaubilder zeigen allgemeine Unterschiede in grundsätzlicher Erstattung bzw. Erstattungshöhe und übliche Eigenanteile für häufige medizinische Leistungen zwischen Basis- und Komforttarifen. Der Basistarif hier ist nicht zu verwechseln mit dem Basistarif, den die PKV 2009 einführen musste um Personen ohne Krankenversicherung einen Versicherungsschutz zu ermöglichen. Dieser Basistarif entspricht den Leistungen der GKV. Der Basistarif von dem hier die Rede ist, meint mehr einen PKV-Tarif mit Basisleistungen bzw. einen günstigen Tarif, d.h. der Versicherte hat beim Arzt sehr wohl die Vorzüge eines Privatpatienten.

Eigenanteile bei Komforttarifen entstehen vor allem, wenn das Hausarztprinzip gilt und ein Facharzt ohne Überweisung des Hausarztes aufgesucht wird. Weiterhin sind Eigenanteile bei Hilfsmitteln (also alle möglichen medizinischen Geräte wie Rollstuhl, Atemgerät usw.) möglich, selbst wenn in den Tarifbedingungen ein Erstattungssatz von 100% steht. Die Ursache dafür ist ein geschlossener Hilfsmittel-Katalog, der die erstattungsfähigen Hilfsmittel festlegt, d.h. wird ein Hilfsmittel verschrieben das nicht im Katalog enthalten ist, wird es auch nicht erstattet. Offene Hilfsmittel-Kataloge ohne diese Eingrenzung sind in der PKV generell über alle Tarifklassen eher die Ausnahme. Hier sollte man sich den Katalog der jeweiligen Gesellschaft genau anschauen um kein bösen Überraschungen zu erleben. Eigenanteile sind auch beim Heilpraktiker oder für Sehhilfen möglich, da hier oft betragsmäßige Begrenzungen bestehen, z.B. 100% Erstattung für Heilpraktiker, jedoch max. 1.000€ (eine Rechnung von 1.200 € ergibt somit einen Eigenanteil von 20%). Selbstbehalte gibt es in der Regel auch bei Psychotherapie, und zwar durch Begrenzung der Sitzungen (oft 30) oder weil von Anfang an ein verminderter Erstattungssatz gilt (oft zwischen 75-80%). Hier ist die GKV zwar besser, weil bis zu 300 Sitzungen erstattet werden, allerdings wartet man häufig 2 Jahre auf den Therapieplatz. So kann man eine Psychose auch behandeln.
Beim Zahnarzt entstehen Eigenanteile vor allem durch reduzierte Erstattungssätze beim Zahnersatz und durch sog. Zahnstaffeln. Dabei handelt es sich um betragsmäßige Begrenzungen in den ersten Jahren der PKV-Mitgliedschaft, z.B. max. 1.000€ in den ersten beiden Jahren erstattungsfähig. Diese Staffeln erhöhen sich mit zusätzlichen Jahren oder entfallen ganz. Häufig ab dem 5. Jahr. Zwischen Basis- und Komfort-Tarifen sind keine großen Unterschiede bei der Höhe der Zahnstaffel beobachtbar, auch der Unterschied beim Zahnersatz (60% zu 75%) scheint nicht so groß zu sein. Die 15% Unterschied können sich aber bei größeren Rechnungen bemerkbar machen, wenn viele Behandlungen gebündelt in einem Jahr erfolgen.

Interessant ist auch der Vergleich eines PKV-Tarifs mit Basisleistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hier ist es tatsächlich so, dass bei einigen Leistungen die Eigenanteile für einen GKV-Patienten geringer sein können, z.B. bei Medikamenten 10%. Dasselbe gilt für Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen) und Hilfsmittel (Prothesen, Hörgerate). Da es betragsmäßige Ober- und Untergrenzen bei Eigenanteilen in der GKV je Verordnung gibt (oft 5 € als Mindest-Eigenanteil und 10 € als Maximalanteil je Veordnung) ist es schwierig den genauen %-tualen Eigenanteil für eine Prozent-Grafik zu schätzen, da der genaue Eigenanteil vom Preis des Arzneimittels abhängt, d.h. die Eigenanteile können auch über den 10% liegen, die unten stehen. Brillen (Sehhilfen) erstattet die GKV nur für Minderjährige und schwer Sehbehinderte (nur Gläser, keine Fassung), deshalb steht unten in der Grafik 100% Eigenanteil, da hier von einem gesunden Erwachsenen ausgegangen wird. Psychotherapie ist in der GKV zwar zu 100% abgesichert, ist aber wie erwähnt mit langen Wartezeiten auf einen Therapie-Platz verbunden. Eigenanteile wegen Arzthonoraren sind bei der GKV nicht möglich, weil der Arzt keinen höheren Gebührensatz abrechnen darf, daher unten die Erstattung 100% bei GKV. Bei der PKV käme es zum Selbstbehalt von 35%, wenn ein Tarif nur den 2,3fachen Regelsatz der GOÄ maximal erstattet (z.B. einige Varianten des Top-Tarifs der Nürnberger und auch der K95 der DKV), während der Arzt den 3,5fachen Höchstsatz berechnet, weil er eine Behandlung als aufwendig beurteilt. Da üblicherweise auch viele Basistarife den Höchstsatz erstatten, sollten hier keine Eigenanteile mehr anfallen.

Nicht besonders gut sind die Erstattungen der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnleistungen, da hier nur Behandlungen einfacher Art übernommen werden, die vom Befund abhängen. Wer bessere Ausführungen haben möchte, muss die Differenz aus Gesamtkosten und einfacher Ausführung selbst bezahlen. Hier können beträchtliche Eigenanteile anfallen. Diese Unterscheidung zwischen einfacher und besserer Ausführung macht die private Krankenversicherung in der Regel nicht und die Kosten werden mit dem tariflichen Erstattungssatz übernommen. Diese niedrigen Erstattungen der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnleistungen sind besonders für Besserverdiener ärgerlich, die Monatsbeiträge über 500 € zahlen und im Leistungsfall wenig zurückbekommen.

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Die bisherigen Ausführungen beschreiben die Tarifunterschiede auf einer allgemeinen Ebene um einen schnellen Überblick zu geben und die Entscheidung für eine Tarifart zu erleichtern. Wie so oft liegt der Teufel im Detail und man muss sich mit den Leistungen eines konkreten Tarifs beschäftigen. Nachfolgend ein realer Tarif der Versicherungsgesellschaft Axa. Die Tabelle enthält nur die wichtigsten Leistungen, zu prüfen sind noch die oben erwähnten Hilfsmittelkataloge (Kataloge gibt es auch im Zahnbereich), die Teil der Versicherungsbedingungen sind. Hier ist es besser einen auf Krankenversicherungen spezialisierten Vermittler zu beauftragen. Der Tarif ist für Arbeitnehmer und Selbständige (Zielgruppe) abschließbar. Für Beamte, Ärzte oder Studenten ist dieser Tarif nicht geöffnet.
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AS bedeutet, daß die Selbstbeteiligung (SB) nur im
Ambulant- und Stationärbereich besteht, nicht für Zahnleistungen. Als
Beitrag steht der Komplettbeitrag (Jahr 2010), d.h. inkl. Pflegeversicherung und
Altersrückstellung. Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen sind
besonders zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr hoch, da die Frauen in diesem
Alter deutlich höhere Kosten verursachen. Primärarztprinzip bedeutet, daß für den Facharzt die Überweisung eines Allgemeinarztes erforderlich ist. Bei Nichteinhaltung gibt es verminderte Erstattungen. Hilfsmittel werden hier zu 100% erstattet, wenn sie direkt vom Versicherer bezogen werden, ansonsten zu 75%, für Brillen/ Kontaktlinsen gibt es 100€ alle 2 Jahre. Heilpraktiker wird zu 75% erstattet, aber Begrenzung auf den Regelhöchstsatz der Gebührenordnung und 1.000 € pro Jahr. Hier steht der Grund, warum Privatversicherte beim Arzt bevorzugt behandelt werden. Der Arzt kann einen höheren Satz abrechnen als in der GKV. Unterbringung im Mehrbettzimmer bedeutet gleichzeitig, daß kein Anspruch auf privatärztliche Behandlung (z.B. durch Chefärzte) besteht. Hier erfolgt die Behandlung wie bei Kassenpatienten durch den diensthabenden Arzt. Beim "nein" unter Transportgrenze werden die Kosten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus erstattet egal wie lang der Weg ist. ZB wird meistens zu 100% erstattet. Beim ZE beginnt man hier mit 60% und kann diesen Satz pro Jahr um 5% erhöhen, wenn man jährlich zur Vorsorgeuntersuchung geht, d.h. nach 8 Jahren ist man bei 100%. Inlays werden hier als ZB angesehen und wie diese von Anfang an zu 100% erstattet. Im 1. Jahr der Mitgliedschaft werden allerdings max. 1.278 €, im 2. Jahr max. 2.556 €, usw. erstattet. Diese Begrenzung entfällt hier ab dem 6. Jahr.
Hier gibt es eine Beitragsrückerstattung von 3 Monatsbeiträgen für jedes volle Jahr in dem keine Rechnungen eingereicht werden, so dass hier empfehlenswert ist kleinere Rechnungen zunächst zu sammeln und erst einzureichen, wenn diese die BRE übersteigen. |
Folgende Versicherungs-Gesellschaften sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) tätig und bieten Tarife mit den oben beschriebenen Leistungen an:
| ARAG AXA Allianz Alte Oldenburger Barmenia BBKK Central Concordia Continentale Debeka DEVK DKV Deutscher Ring Gothaer HUK Hallesche |
Hanse Merkur Inter LKH LVM Mannheimer Münchener Verein Nürnberger R + V SdK Signal Iduna Victoria Union Universa |
Ein Tarifvergleich mit individuellen Vorgaben oder Eingrenzungen hinsichtlich bestimmter Leistungen könnte ein Ergebnis ergeben das wie folgt aussieht:

Der Tarifvergleich zeigt drei verschieden Basistarife von drei verschiedenen Gesellschaften. Neben den Standardleistungen im Ambulant-/Stationär- und Zahnbereich werden die Beitragsrückerstattungen und sonstige Bestandteile eines Tarifs verglichen, z.B. Zeitraum Weltgeltung, Verhaltensbonus oder auch die durchschnittliche Beitragsentwicklung seit dem Bestehen des Tarifs.
Einen schnellen Überblick in welchem Rahmen sich der PKV-Beitrag für die eigene Altersklasse und Berufsgruppe bewegt, verschafft der nachfolgende Tarifrechner. Der berechnete Beitrag gilt für eine gesunde Person ohne Risikozuschläge. Da zur PKV-Aufnahme zwingend eine Gesundheitsprüfung gehört, kann sich der Beitrag je nach Art von Vorerkrankungen durch Risikozuschläge erhöhen. Diese Faktoren kann nur ein Vermittler berechnen. Für die Benutzung des PKV-Tarifrechners ist die Erlaubnis von JavaScript nötig.
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