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Erklärung

Tarif-Tabelle

Die Tabelle enthält nur die wichtigsten Leistungen, zu prüfen sind noch die Hilfsmittelkataloge (Kataloge gibt es auch im Zahnbereich), die Teil der Versicherungsbedingungen sind. Hier ist es besser einen auf Krankenversicherungen spezialisierten Vermittler zu beauftragen.

AS bedeutet, daß die Selbstbeteiligung (SB) nur im Ambulant- und Stationärbereich besteht, nicht für Zahnleistungen. Wenn mehrere SB-Beträge stehen, kann der Kunde eine Variante wählen und den Beitrag beeinflussen. Als Beitrag steht der Komplettbeitrag (Jahr 2010), d.h. inkl. Pflegeversicherung und Altersrückstellung.

 

Primärarztprinzip bedeutet, daß für den Facharzt die Überweisung eines Allgemeinarztes erforderlich ist. Bei Nichteinhaltung gibt es verminderte Erstattungen.

Hilfsmittel werden hier zu 100% erstattet, wenn sie direkt vom Versicherer bezogen werden, ansonsten zu 75%, für Brillen/ Kontaktlinsen gibt es 100€ alle 2 Jahre. Heilpraktiker wird zu 75% erstattet, aber Begrenzung auf den Regelhöchstsatz der Gebührenordnung und 1.000 € pro Jahr.

Hier steht der Grund, warum Privatversicherte beim Arzt bevorzugt behandelt werden. Der Arzt kann einen höheren Satz abrechnen als in der GKV.

Unterbringung im Mehrbettzimmer bedeutet gleichzeitig, daß kein Anspruch auf privatärztliche Behandlung (z.B. durch Chefärzte) besteht. Hier erfolgt die Behandlung wie bei Kassenpatienten durch den diensthabenden Arzt. Beim "nein" unter Transportgrenze werden die Kosten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus erstattet egal wie lang der Weg ist.

ZB wird meistens zu 100% erstattet. Beim ZE beginnt man hier mit 60% und kann diesen Satz pro Jahr um 5% erhöhen, wenn man jährlich zur Vorsorgeuntersuchung geht, d.h. nach 8 Jahren ist man bei 100%. Inlays werden hier als ZB angesehen und wie diese von Anfang an zu 100% erstattet. Im 1. Jahr der Mitgliedschaft werden allerdings max. 1.278 €, im 2. Jahr max. 2.556 €, usw. erstattet. Diese Begrenzung entfällt hier ab dem 6. Jahr.

 

Hier gibt es eine Beitragsrückerstattung von 3 Monatsbeiträgen für jedes volle Jahr in dem keine Rechnungen eingereicht werden, so dass hier empfehlenswert ist kleinere Rechnungen zunächst zu sammeln und erst einzureichen, wenn diese die BRE übersteigen.