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private KrankenversicherungAlterungsrückstellungMit dem Sparanteil des PKV-Beitrags wird eine sog. Alterungsrückstellung aufgebaut um die steigenden Kosten im Alter bereits in der Kalkulation zu berücksichtigen. Der Kunde zahlt also in jungen Jahren einen höheren Beitrag, als nach dem statistischen Risiko zur Deckung der Kosten für seine Altersstufe notwendig wäre. Die Kalkulation mit Alterungsrückstellungen bewirkt somit, dass frühzeitig Mittel für die mit zunehmendem Alter steigenden Krankheitskosten zurückgelegt werden. Im Alter ist der Beitrag dann im Vergleich zu den tatsächlich verursachten Kosten niedriger, da nun die angesammelten Rückstellungen dieses Defizit ausgleichen. Diese Beitragsglättung erspart den Versicherten stark schwankende Beiträge, die sich bei Zugrundlegung des tatsächlichen Kostenverlaufs ergeben würden. Die Alterungsrückstellung übernimmt also eine Zeitausgleichfunktion, da die Nettoprämie in jungen Jahren höher ist als die reine Risikoprämie. Folgende Grafik zeigt den Verlauf des zu zahlenden Beitrags und den des Risikobeitrags wie er sich bei Zugrundelegung der tatsächlichen Kosten ergeben würde: |
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| ------------------------- | Den Aufbau bzw. die Bildung der Altersrückstellung darf man sich allerdings nicht als individuelles Sparen vorstellen, bei dem später nur das zur Beitragsentlastung angerechnet wird, was man selbst in jungen Jahren angespart hat. Vielmehr sparen die einzelnen Altersgruppen eines Tarifs die Rückstellung gemeinsam an, die ab dem 65. Lebensjahr zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Beitragserhöhungen dieser Altersgruppe verwendet wird. Je mehr langjährig versicherte Kunden in einem Tarif sind, desto höher sind daher bei der entsprechenden Altersgruppe (Kollektiv) die angesammelten Mittel für Beitragsentlastungen im Alter. Bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft konnten die Altersrückstellung bisher nicht mitgenommen werden, da diese nach der Interpretation der Versicherungsgesellschaften vom gesamten Kollektiv eines Tarifs gebildet wird und auch nur dem gesamten Kollektiv als Ganzes zur Verfügung stehen sollte. Wenn Verträge gekündigt wurden, erbten die im entsprechenden Tarif verbliebenen Versicherten (Kollektiv) die Altersrückstellungen der ausgeschiedenen Kunden und kommen so in den Genuß von beitragsdämpfenden Rückstellungen, die nicht selbst angespart wurden. Vor diesem Hintergrund scheint das Hauptargument der meisten privaten Versicherer wenig stichhaltig, dass man seine Altersrückstellung verliert, wenn man zu einer anderen Gesellschaft wechselt, weil so getan wird als ob man diese alleine ansparen muss und im Alter nur das zur Beitragsdämpfung angerechnet bekommt, was man vorher selbst angespart hat. Auch dass man beim neuen Versicherer wieder bei Null anfangen muss, ist nicht ganz richtig, weil man in eine Altersgruppe kommt, wo vom bereits bestehenden Kollektiv Rückstellungen angesammelt wurden von denen die später dazugekommenen nicht ausgenommen werden dürfen. Beim Wechsel ist es daher wichtig, dass die neue Gesellschaft langjährig Versicherte in ihren Tarifen hat, weil die Töpfe mit den Alterungsrückstellungen dann gut gefüllt sind. Erfahrungsgemäß gelingt das nur Gesellschaften mit zufriedenen Kunden.
Die in die Alterungsrückstellung eingezahlten Mittel werden mit 3,5% verzinst, wobei auch die Zinsen in die Rückstellung zurückfließen. Es gibt gesetzliche und übrige Alterungsrückstellungen, die Ersteren betragen 10% des reinen Krankenversicherungsbeitrags und sind direkt aus den Vertragsunterlagen ersichtlich. Die Höhe der übrigen Altersrückstellungen hängt vom Tarif, Alter und Geschlecht des Versicherten ab. Sicherlich hängt die Höhe auch vom Leistungsprofil des Tarifs ab, da eine höhere Rückstellung erforderlich ist, wenn größere Leistungen im Alter erwartet werden. Die oben beschriebenen Rückstellungen dienen dazu den Beitrag ab dem 65. Lebensjahr einzufrieren. Um aber eine echte Beitragssenkung ab dem 65. Lebensjahr zu bekommen, ist Eigenvorsorge notwendig. Hier werden mittlerweile von vielen Versicherungsgesellschaften Beitragsentlastungstarife angeboten, bei denen der Kunde entscheiden kann um wieviel Euro der Beitrag im Alter fallen soll. Dafür muß er dann je nach Höhe der gewünschten Beitragsentlastung einen Aufpreis zum Normalbeitrag zahlen. Der Aufpreis ist umso geringer, je jünger der Kunde bei Abschluß eines solchen Vertrages ist. Eine Darstellung dieses Tarifs, enthält die Seite "Beitrag im Alter".
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