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private Krankenversicherung

Beitrag als Rentner

Das Risiko als privat Krankenversicherter im Rentenalter erheblich belastet zu werden oder den Beitrag nicht mehr zahlen zu können, kann nicht wegdiskutiert werden. Sollte der PKV-Beitrag unerträgliche Ausmaße annehmen, ist man in Deutschland dem Versicherer nicht hilflos ausgeliefert. Eine Möglichkeit ist der Wechsel in den Basistarif (PKV-Verträge ab 2009) oder den Standardtarif (Verträge vor 2009). Beide Verträge bieten einen Versicherungsschutz, der mit dem gesetzlichen vergleichbar ist, jedoch ist der Standardtarif aufgrund der besseren Risikostruktur oft deutlich günstiger als der Basistarif, der jedem offen steht (viele ehemalige Nichtversicherte). Zugang zum Standardtarif ist schwieriger, da eine 10-jährige Vorversicherungszeit erfüllt sein muss. Günstig auf den Beitrag wirkt hier auch die Anrechnung der Altersrückstellung aus dem Vortarif. Diese Anrechnung gibt es zwar auch im Basistarif, nur hier bringt sie nicht viel, da im BT viele schlechte Risiken versammelt sind, die hohe Kosten verursachen. Der Beitrag ist aber auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse begrenzt (2014 = 627,75 €). Eine Halbierung des Beitrags gibt es für Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe oder ALG II.

Eine evtl. bessere Möglichkeit als ein Wechsel in die oben genannten Sozialtarife ist der Wechsel in einen jungen Tarif nach $ 204 VVG innerhalb der bestehenden Gesellschaft. Nach § 6 VVG-InfoV muss der Krankenversicher bei einer Beitragserhöhung die Kunden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben ohne Nachfrage über gleichartige Tarife informieren, die bei einem Wechsel zu einer Reduzierung des Beitrags führen würden.

Wie der gesetzlich versicherte Rentener bekommt auch der privat versicherte Rentner einen Zuschuss von BfA/LVA. Die Höhe beträgt die Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes aller Krankenkassen des Vorjahres bezogen auf die gesetzliche Rente.

Beispiel: Wenn die gesetzliche Rente 1.200 € beträgt und der Durchschnittssatz 15%, beträgt der Zuschuss 90 €. Das ist keine hohe Entlastung für einen Rentner, der über 600 € Beitrag zahlt. Kann er in den Standardtarif unter Anrechnung der Altersrückstellung wechseln, sieht es schon besser aus, wie folgendendes Schaubild zeigt:

Beitrag-pkv.gif


Beispielfälle mit Diagrammen über die Entwicklung von PKV und GKV-Beiträgen über längere Zeiträume, siehe Beitragsentwicklung.


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PS: Leistungen Standardtarif:
gesetzliche Krankenversicherung

GKV-Beitrag


Da die meisten gesetzlich Versicherten im Rentenalter weniger Einkommen haben, führt dies automatisch zu niedrigeren Beiträgen im Alter, da das Einkommen unmittelbare Grundlage der Beitragsberechnung ist.

Beispiel: Rentner mit einer gesetzlichen Rente von 1.200 € und Betriebsrente von 300 €, der Anspruch auf einen Zuschuss von der Bfa/LVA hat, zahlt 182,25 € Beitrag:

Beitrag-gkv.gif

Für die Pflegeversicherung und die Betriebsrente gibt es keinen Zuschuss von der BfA/LVA, so dass der Rentner diese alleine trägt.

Die Beiträge der Rentner decken nur etwa die Hälfte der durch sie verursachten Kosten (Solidaritätsprinzip). Eine Gesellschaft bei der die jungen Beitragszahler in der Überzahl sind, kann diese Subventionierung Älterer nach dem Umlageverfahren verkraften. Nimmt aufgrund der demografischen Entwicklung die Anzahl der jungen Beitragszahler ab und die der Älteren dramatisch zu, bedeutet dies eine höhere Beitragslast für alle Versicherten, da eine Gesellschaft mit einem hohen Anteil von Älteren hohe Gesundheitskosten zu schultern hat. Nicht besonders solidarisch verhalten sich Ältere, die den wöchentlichen Arztbesuch als sozialen Höhepunkt der Woche betrachten und dorthin gehen ohne wirklich krank zu sein. Seit Abschaffung der Praxisgebühr gibt es für ambulante Arztbesuche keine Eigenanteile mehr.

In der Vergangenheit sind die Gesundheitskosten stärker als die Einkommen gestiegen.  Um das System vor dem Kollaps zu bewahren, müssen Leistungen gekürzt werden (Kostendämpfungsgesetz) und zusätzliche Einnahmen generiert werden (einheitlicher  Beitragsatz), außerdem Milliarden-Zuschüsse aus Steuermitteln (2014 = 10,5 Mrd., 2013 = 11,5 Mrd.). Besonders der einheitliche Beitragsatz seit Einführung des Gesundheitsfonds 2009 (gigantische Geldsammelstelle, dem die Beiträge von Arbeitnehmer, Arbeitgeber inkl. Steuerzuschüssen zufließen) und derzeit bei 15,5% hat dafür gesorgt, dass einige gesetzlichen Krankenkassen in Geld schwimmen, weil der Satz für ihre Kostenstrukturen viel zu hoch ist. Eigentlich ein Skandal erster Ordnung. So haben die Kassen das Luxusproblem wie sie das viele Geld wieder los werden und bieten "überlebenswichtige" Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung (z.B. Daimler BKK).