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Ursachen für Beitragsanpassungen in der PKVDer Versicherer ist verpflichtet, Einnahmen und Ausgaben für jeden Tarif, getrennt nach Männern, Frauen und Altersklassen, mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Liegen die Ausgaben um einen bestimmten Grenzwert (z.B. 10%) über dem was kalkuliert wurde, müssen die PKV-Beiträge erhöht werden, wenn ein unabhäniger Treuhänder die Berechnung überprüft und seine Zustimmung gegeben hat. Die Beiträge dürfen also nur dort erhöht werden, wo sie nicht mehr ausreichen um die Ausgaben zu decken, z.B. für 45jährige Frauen, nicht pauschal für alle Versicherten in einem Tarif. Außerdem müssen die Berechnungen für jeden Tarifbestandteil gesondert durchgeführt werden. Daher ist es möglich, dass der Beitrag für ambulante Leistungen angehoben wird, während die übrigen Bestandteile des Vertrages unverändert bleiben. Es ist aber nicht zulässig einzelnen Kunden den Beitrag zu erhöhen, weil diese überdurchschnittlich hohe Kosten verursachen oder weil sie älter werden. Die altersbedingte Steigerung der Ausgaben ist bereits in der Kalkulation durch Alterungsrückstellungen berücksichtigt, indem der Kunde in jüngeren Jahren mehr Beitrag zahlt als es seinem gegenwärtigen Krankheitsrisiko entspricht, d.h. mit diesem Aspekt dürfen Beitragserhöhungen nicht begründet werden. Nicht berücksichtigt sind die Steigerungen aufgrund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen oder die höhere Lebenserwartung, die zu einer längeren Inanspruchnahme von Leistungen führt. Auch außergewöhnliche Ereignisse wie die gesetzliche Verpflichtung einen Basistarif einführen zu müssen und darin jeden Kunden aufzunehmen, kann Beitragserhöhungen nötig machen, wenn die Beiträge der Versicherten im Basistarif nicht ausreichen um die Ausgaben zu decken. Hier muss die weitere Entwicklung noch abgewartet werden, da es von der Anzahl der Versicherten im Basistarif und deren Gesundheitszustand abhängt, wie sich dieser entwickelt. Erste Gesellschaften haben jedenfalls angefangen die Beitragserhöhungen für 2010 mit der Einführung des Basistarifs zu begründen. Da die Kunden einen Anspruch auf neue und evtl. kostenintensivere Methoden haben und der Versicherer bei medizinischer Notwendigkeit diese übernehmen müssen, entstehen hier Kosten die nicht kalkuliert wurden und somit über Beitragserhöhungen aufgefangen werden müssen. Die vom medizinischen Fortschritt verursachte Kostensteigerung im Gesundheitswesen lag mit bis zu 5,5% pro Jahr deutlich über der allgemeinen Inflationsrate. Die gesetzlichen Kassen begegnen diesem Trend mit steigenden Beitragssätzen bei gleichzeitigen Leistungskürzungen. Da private Krankenversicherungen vertraglich an ihre Leistungen gebunden sind, bleiben die Beitragsanpassungen (BAP) die einzige Möglichkeit die steigenden Ausgaben für medizinische Leistungen zu finanzieren. Allerdings können auch die PKV-Unternehmen durch Sonderklauseln in ihren Tarifen Leistungskürzungen vornehmen. Da dieser Punkt heikel ist, wurde davon in der Vergangenheit relativ selten Gebrauch gemacht.
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