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Auch wenn rechtlich ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, heißt es nicht dass dieser auch sinnvoll ist. Zu den grundsätzlichen Fragen und Abwägungen, gehört neben dem eigenen Alter die Familienplanung und der Status des evtl. vorhandenen Lebens (Ehe-) partners. Es ist schwierig genau zu sagen bis zu welchem Alter ein Wechsel in die PKV sinnvoll ist. Wer ein männlicher Single ist, es bleiben möchte und gut verdient, kann auch mit 50 Jahren wechseln. Wenn hier keine Klarheit herrscht, kann als allgemeiner Richtwert für das Alter herangezogen werden: 45 bei Männern und Ende 30 bei Frauen. Wer verheiratet ist, sollte weiterhin den Status des Ehepartners berücksichtigen. Nur wenn dieser eigenständig versichert ist, muss man sich nicht um dessen Schutz kümmern. Der letzt Punkt an den man denken sollte, sind geplante oder vorhandene Kinder. Wenn mehr als ein Kind da ist, kann die PKV schnell teuer werden, da jedes Kind einzeln zu versichern ist. Für Lesefaule hier eine Grafik als Entscheidungshilfe mit den wichtigsten Gedanken:

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PKV-Vertrag
Der Weg in die private Krankenversicherung (PKV) ist nur über eine individuelle Risikoprüfung und die Annahmeerklärung eines privaten Krankenversicherers möglich. Außerdem können nur Personen aufgenommen werden, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse unterliegen. Folgende Grafik veranschaulicht die Schritte von der rechtlichen Wechselmöglichkeit in die PKV bis zur Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung:

Versicherungsfähigkeit: Bei
Arbeitnehmern muss grundsätzlich das Bruttogehalt die jeweilige
Jahresarbeitsentgeltgrenze
(JAEG)
von 49.500 € in 2011 (2010 = 49.950 €, 2009 = 48.600 €) übersteigen. Studenten können
nur in den ersten drei Monaten bei Beginn des Studiums in die PKV
wechseln, ein Wechsel zwischen PKV und GKV während des Studiums ist nicht
möglich. Details siehe Studenten-PKV. Bei
Selbständigen ist diese Voraussetzung vom Status her immer erfüllt, es
sei denn persönliche Gründe wie schwere Vorerkrankungen (z.B. Diabetes,
Krebs) oder ein Eintrag in der Schufa stehen einer Annahme bei der PKV im Weg.
Ein Problem ist auch eine evtl. nicht vorhandene Vorversicherung, d.h.
keine Krankenversicherung vor dem Wechsel in die PKV. Je länger der
Zeitraum ohne Vorversicherung desto schlechter. Da hier viele
Gesellschaften Problemkunden vermuten, wird die Annahme oft schon bei
wenigen Monaten ohne Vorversicherung ganz verweigert. Wer hier betroffen
ist, kann sich an einen spezialisierten Vermittler wenden, da dieser die
Annahmerichtlinien vieler Versicherer kennen sollte und einem nutzlose
Anfragen bei verschiedenen Versicherern sparen kann.
Wechselzeitpunkt:
Bei Beginn der Selbständigkeit kann ohne Einhaltung von Kündigungsfristen
in die PKV gewechselt werden. Wenn ein
Arbeitnehmer zum ersten Mal die Verdienstgrenze überschreitet,
kann er nicht sofort, sondern erst zum 01.01. des Folgejahres wechseln,
sofern die Grenze auch im Folgejahr überschritten wird. Ein lückenloser
Beginn der PKV im Anschluss an die gesetzliche Kasse ist wichtig, weil
sonst bei vielen Gesellschaften Wartezeiten gelten. Es gibt allerdings
Gesellschaften, die diese Wartezeiten erlaßen. Bei einer fehlenden
Vorversicherung von mehr als 6 Monaten ist bei den meisten Gesellschaften
ein ärztliches Attest eine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme.