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PKV-Vertrag

Schritte zur Aufnahme

Der Weg in die private Krankenversicherung (PKV) ist nur über eine individuelle Risikoprüfung und die Annahmeerklärung eines privaten Krankenversicherers möglich. Außerdem können nur Personen aufgenommen werden, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse unterliegen. Folgende Grafik veranschaulicht die Schritte von der rechtlichen Wechselmöglichkeit in die PKV bis zur Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung:

  1. Versicherungsfähigkeit: Bei Arbeitnehmern muss grundsätzlich das Bruttogehalt die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 59.400 € in 2018 übersteigen. Studenten können nur in den ersten drei Monaten bei Beginn des Studiums in die PKV wechseln, ein Wechsel zwischen PKV und GKV während des Studiums ist nicht möglich. Details siehe Studenten-PKV. Bei Selbständigen ist diese Voraussetzung vom Status her immer erfüllt, es sei denn persönliche Gründe wie schwere Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Krebs) oder ein Eintrag in der Schufa stehen einer Annahme bei der PKV im Weg. Ein Problem ist auch eine evtl. nicht vorhandene Vorversicherung, d.h. keine Krankenversicherung vor dem Wechsel in die PKV. Je länger der Zeitraum ohne Vorversicherung desto schlechter. Da hier viele Gesellschaften Problemkunden vermuten, wird die Annahme oft schon bei wenigen Monaten ohne Vorversicherung ganz verweigert. Wer hier betroffen ist, kann sich an einen spezialisierten Vermittler wenden, da dieser die Annahmerichtlinien vieler Versicherer kennen sollte und einem nutzlose Anfragen bei verschiedenen Versicherern sparen kann.
     

  2. Wechselzeitpunkt: Bei Beginn der Selbständigkeit kann ohne Einhaltung von Kündigungsfristen in die PKV gewechselt werden. Wenn ein Arbeitnehmer zum ersten Mal die Verdienstgrenze überschreitet, kann er nicht sofort, sondern erst zum 01.01. des Folgejahres wechseln, sofern die Grenze auch im Folgejahr überschritten wird. Ein lückenloser Beginn der PKV im Anschluss an die gesetzliche Kasse ist wichtig, weil sonst bei vielen Gesellschaften Wartezeiten gelten. Es gibt allerdings Gesellschaften, die diese Wartezeiten erlaßen. Bei einer fehlenden Vorversicherung von mehr als 6 Monaten ist bei den meisten Gesellschaften ein ärztliches Attest eine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme.
     

  3. Tarifsuche: Hier kann man nach dem ökonomischen Prinzip (wird gern im 1. Semester des BWL-Studiums erläutert) vorgehen: für einen bestimmten Beitrag sollen die bestmöglichen Tarif-Leistungen eingekauft werden (Maximum-Prinzip) bzw. bestimmte Tarif-Leistungen sollen so wenig wie möglich kosten (Minimum-Prinzip). Unrealistisch dagegen wäre die besten Tarifleistungen mit dem niedrigsten Beitrag haben zu wollen. Näheres zur Tarifauswahl siehe: Tariftipps. Überblick über Aufbau der Tarife, siehe Tariftabelle. Man kann sich hier auch von einem Fachmann helfen lassen, siehe geeignete Vermittler.
     
  4. PKV-Antrag: Nachdem der passende Tarif gefunden wurde, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Dieser Antrag besteht in der Regel aus drei Seiten und beinhaltet 10 bis 14 Gesundheitsfragen, die korrekt beantwortet werden müssen, damit sich die betreffende Gesellschaft ein Bild vom Gesundheitszustand des Kunden machen kann. Da die Kunden bei der Beurteilung, was im Antrag anzugeben ist, häufig Fehleinschätzungen unterliegen, weil sie Risiken anders wahrnehmen als der Versicherer, besteht hier die Gefahr, daß die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird und der Versicherungsschutz später gefährdet ist. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 1 bis 2 Tage. Wurde der Antrag angenommen, bekommt man wenig später die Police (Versicherungsschein) mit ausführlichen Unterlagen zum gewählten Tarif. Man hat dann 14 Tage Zeit sich alle Unterlagen durchzulesen und und evtl. den Antrag zu widerrufen. Nach Ablauf von 14 Tagen endet die Widerspruchsfrist und der Vertrag wird rechtswirksam.
     
  5. Kündigung Altvertrag: Dieser Schritt sollte erst vorgenommen werden, wenn die Aufnahmebestätigung des privaten Krankenversicherers vorliegt und man sicher ist, den passenden PKV-Tarif bzw. Gesellschaft gefunden zu haben.