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Versicherungsfähigkeit: Bei
Selbständigen ist diese Voraus- setzung vom Status her immer erfüllt, es
sei denn persönliche Gründe wie schwere Vorerkrankungen (z.B. Diabetes,
Krebs) oder Schufaeinträge stehen einer Annahme bei der PKV im Weg. Bei
Arbeitnehmern dagegen muß außerdem das Bruttogehalt die jeweilige
Jahresarbeitsentgeltgrenze (2009 = 48.600 €, 2008 = 48.150 €, 2007 =
47.700 €) drei Jahre
lang übersteigen. Studenten können
nur in den ersten drei Monaten bei Beginn des Studiums in die PKV
wechseln, ein Wechsel zwischen PKV und GKV während des Studiums ist nicht
möglich. Details siehe Studenten-PKV.
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Wechselzeitpunkt:
Bei Beginn der Selbständigkeit kann ohne Einhaltung von Kündigungsfristen
in die PKV gewechselt werden. Wenn ein
Arbeitnehmer zum ersten Mal die Verdienstgrenze überschreitet,
kann er nicht sofort, sondern erst zum 01.01. des Folgejahres wechseln,
sofern die Grenze auch im Folgejahr überschritten wird. Ein lückenloser
Beginn der PKV im Anschluß an die gesetzliche Kasse ist wichtig, weil
sonst bei vielen Gesellschaften Wartezeiten gelten. Es gibt allerdings
Gesellschaften, die diese Wartezeiten erlaßen. Bei einer fehlenden
Vorversicherung von mehr als 6 Monaten ist bei den meisten Gesellschaften
ein ärztliches Attest eine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme.
- Tarifsuche:In der privaten
Krankenversicherung gibt es keinen einheitlichen Schutz wie in der
gesetzlichen Krankenkasse, sondern Sie müssen sich ihren
Krankenversicherungsschutz selbst zusammenstellen. Aufgrund der Vielzahl
der Tarife ist es nicht so einfach den passenden Tarif zu finden. Ihnen
hierbei Hilfestellung zu leisten ist der eigentliche Zweck dieser Website.
Unter Tarife finden Sie in übersichtlicher Tabellenform einige attraktive
PKV-Tarife von mehreren Topgesellschaften, die vom
Preis-/Leistungsverhältnis am meisten überzeugen. Die Tabelle enthält die
Erstattungssätze für die wichtigsten Leistungen, die als primäres
Entscheidungskriterium für einen Tarif dienen können. Wenn Sie weitere
Fragen zu einem der Tarife haben, steht Ihnen das Kontaktformular
für eine persönliche Kontaktaufnahme zur Verfügung.
- PKV-Antrag: Nachdem Sie sich für
einen Tarif entschieden haben, muß das Antragsformular ausgefüllt werden.
Dieser Antrag besteht in der Regel aus drei Seiten und beinhaltet 10 bis
14 Gesundheitsfragen, die korrekt beantwortet werden müssen, damit sich
die betreffende Gesellschaft ein Bild vom Gesundheitszustand des Kunden
machen kann. Da die Kunden bei der Beurteilung, was im Antrag anzugeben
ist, häufig Fehleinschätzungen unterliegen, weil sie Risiken anders
wahrnehmen als der Versicherer, besteht hier die Gefahr, daß die
vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird und der Versicherungsschutz
später gefährdet ist. Deswegen sollte hier die Hilfe eines auf private
Krankenversicherungen spezialisierten Vermittlers in Anspruch genommen
werden. Die Bearbeitung des Antrags dauert in
der Regel 1 bis 2 Tage. Wurde der Antrag
angenommen, erhalten sie wenig später den Versicherungsschein (Police) mit
ausführlichen Unterlagen zum gewählten Tarif. Sie haben dann 14 Tage Zeit
sich alle Unterlagen durchzulesen und zu vergewissern, daß alles in
Ordnung ist. Nach Ablauf von 14 Tagen endet die Widerspruchsfrist und der
Vertrag wird rechtswirksam.
- Kündigung: Dieser Schritt sollte
erst vorgenommen werden, wenn die Aufnahmebestätigung des privaten
Krankenver- sicherers vorliegt und Sie sicher sind, den passenden Tarif bzw.
Gesellschaft gefunden zu haben.
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