![]() |
Startseite | Kontakt | Impressum |
| Tipps | PKV-Tarife | Beitrag Statistiken | FAQ | Downloads | |
Voraussetzungen für PKV-BeitrittStudenten können sich nur zu Beginn des Studiums entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern (§ 8 Abs. 1, Nr. 5 SGB V). Diese Entscheidung gilt dann für das gesamte Studium. Mit der Einschreibung hat ein Student drei Monate Zeit um sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen um in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln (§ 8 Abs. 2 SGB V). Wenn ein Student bei Immatrikulation in der Familienversicherung der Eltern versichert ist (bis zum 25. Lebensjahr möglich), dann beginnt die 3-Monatsfrist erst bei Austritt aus der Familienver- sicherung, d.h. hier ist auch ein Wechsel in die PKV innerhalb von 3 Monaten möglich. Ein Hin- und Herwechseln zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung während des Studiums ist nicht möglich. Eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist für Studenten nicht endgültig, da nach dem Studium erneut eine Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht. Falls eine nichtselbständige Tätigkeit aufgenommen wird ist die GKV zunächst die einzige Alternative auch wenn das Einstiegsgehalt über der Verdienstgrenze liegen sollte, weil seit dem 27.10.2006 die Verdienstgrenze an 3 aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden muss, damit ein Wechsel in die PKV möglich ist (siehe Wartezeitregelung). Die studentische Krankenversicherung endet mit Abschluss des 14. Semesters bzw. am Ende des Semesters in dem das 30. Lebens- jahr vollendet wird. Sie endet natürlich auch wenn das Studium vorher abgeschlossen wird. Im Ausland studierende Studenten müssen sich im Ausland nach den Vorschriften des jeweiligen Landes versichern. Im Gegensatz zu Studenten sind Auszu- bildende (unabhängig von der Verdiensthöhe) in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und haben keine Möglichkeit in die PKV zu wechseln.
Studenten mit Einkünften
|
||