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Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung
(GKV)
In die gesetzliche Kasse (GKV) kommt zurück, wer den Tatbestand der
Versicherungspflicht erfüllt. Arbeitnehmer erfüllen diesen Tatbestand unter folgenden
Voraussetzungen:
- die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2010 von 49.950 € (2009 = 48.600 €) wird
erhöht und übersteigt das Jahresbruttogehalt des Arbeitnehmers,
- das Jahresbruttogehalt fällt unter die
Jahresarbeitsentgelt- grenze (JAEG),
- privatversicherte Arbeitnehmer, die arbeitslos werden,
- Arbeitnehmer, die ihre Arbeit vollständig aufgeben und
in die Familienversicherung des Ehegaten oder der Eltern wechseln können
- Berufsanfänger, die erstmals eine Beschäftigung
aufnehmen (auch wenn das Gehalt von Anfang an über der
Jahres- arbeitsentgeltgrenze liegt). Studenten, die während des Studiums
privat versichert waren, kommen so wieder zurück in die GKV.
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Für Selbständige gibt es folgende
Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung:
- Eintritt in ein Arbeitnehmerverhältnis, bei dem das
Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt,
- Selbständige, die ihre Arbeit vollständig aufgeben und
in die Familienversicherung des Ehegaten oder der Eltern wechseln können,
- Selbständige, die freiwillig in die
Arbeitlosenversicherung eingezahlt haben und Arbeitlosengeld beziehen.
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Personen ab dem 55. Lebensjahr
Auch nach der Gesundheitsreform, die seit dem 01.04.2007 in Kraft ist, gibt
es
Einschränkungen für die GKV-Rückkehr bei älteren Versicherten. Personen,
bei denen die o.g. Voraussetzungen erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres
erfüllt werden, ist die Rückkehr in die GKV
ausgeschlossen, sofern sie:
- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der
Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die
Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei waren (z.B. als Arbeitnehmer über
Verdienstgrenze oder Beamter) oder
- von der Versicherungspflicht befreit oder selbständig waren (§ 6 Abs.
3a SGB V)
Von dieser Regelung gibt es insgesamt
drei Ausnahmen, die Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, eine
Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen. Zwei dieser Ausnahmen
gelten auch für langjährig privat Versicherte. Diese Informationen sind im
Gesetzestext gut versteckt, da bei diesen Personen die Rückkehr in die GKV
verhindert bzw. möglichst schwer gemacht werden soll. Außerdem ist die
Rückkehr nicht bei jedem möglich, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Diese Information ist im "Infoblatt GKV-Rückkehr bei Älteren"
beschrieben und kostenpflichtig (9,50 EUR).
Bestellung:
Infoblatt GKV-Rückkehr für Ältere
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