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Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)


In die gesetzliche Kasse (GKV) kommt zurück, wer den Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllt. Arbeitnehmer erfüllen diesen Tatbestand unter folgenden Voraussetzungen:
  • die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2010 von 49.950 € (2009 = 48.600 €) wird erhöht und übersteigt das Jahresbruttogehalt des Arbeitnehmers,
  • das Jahresbruttogehalt fällt unter die Jahresarbeitsentgelt- grenze (JAEG),
  • privatversicherte Arbeitnehmer, die arbeitslos werden,
  • Arbeitnehmer, die ihre Arbeit vollständig aufgeben und in die Familienversicherung des Ehegaten oder der Eltern wechseln können
  • Berufsanfänger, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen (auch wenn das Gehalt von Anfang an über der Jahres- arbeitsentgeltgrenze liegt). Studenten, die während des Studiums privat versichert waren, kommen so wieder zurück in die GKV.
 
 

 

Für Selbständige gibt es folgende Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung:

  • Eintritt in ein Arbeitnehmerverhältnis, bei dem das Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt,
  • Selbständige, die ihre Arbeit vollständig aufgeben und in die Familienversicherung des Ehegaten oder der Eltern wechseln können,
  • Selbständige, die freiwillig in die Arbeitlosenversicherung eingezahlt haben und Arbeitlosengeld beziehen.

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Personen ab dem 55. Lebensjahr

Auch nach der Gesundheitsreform, die seit dem 01.04.2007 in Kraft ist, gibt es Einschränkungen für die GKV-Rückkehr bei älteren Versicherten. Personen, bei denen die o.g. Voraussetzungen erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres erfüllt werden, ist die Rückkehr in die GKV ausgeschlossen, sofern sie:

  • in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei waren (z.B. als Arbeitnehmer über Verdienstgrenze oder Beamter) oder
  • von der Versicherungspflicht befreit oder selbständig waren (§ 6 Abs. 3a SGB V)

Von dieser Regelung gibt es insgesamt drei Ausnahmen, die Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen. Zwei dieser Ausnahmen gelten auch für langjährig privat Versicherte. Diese Informationen sind im Gesetzestext gut versteckt, da bei diesen Personen die Rückkehr in die GKV verhindert bzw. möglichst schwer gemacht werden soll. Außerdem ist die Rückkehr nicht bei jedem möglich, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese Information ist im "Infoblatt GKV-Rückkehr bei Älteren" beschrieben und kostenpflichtig (9,50 EUR).

Bestellung: Infoblatt GKV-Rückkehr für Ältere