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Möglichkeiten

Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung

In die gesetzliche Kasse (GKV) kommt zurück, wer den Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllt. Arbeitnehmer erfüllen diesen Tatbestand unter folgenden Voraussetzungen:

Für Selbständige gibt es folgende Rückkehrmöglichkeiten in die GKV:

Personen ab 55. Lebensjahr

GKV-Rückkehr für Ältere

Auch nach der Gesundheitsreform, die seit dem 01.04.2007 in Kraft ist, gibt es Einschränkungen für die GKV-Rückkehr bei älteren Versicherten. Personen, bei denen die o.g. Voraussetzungen erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres erfüllt werden, ist die Rückkehr in die GKV ausgeschlossen, sofern sie:

Von dieser Regelung gibt es insgesamt drei Ausnahmen, die Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen. Zwei dieser Ausnahmen gelten auch für langjährig privat Versicherte. Diese Informationen sind im Gesetzestext gut versteckt, da bei diesen Personen die Rückkehr in die GKV verhindert bzw. möglichst schwer gemacht werden soll. Außerdem ist die Rückkehr nicht bei jedem möglich, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Da man durch diese Information evtl. viel Geld sparen kann, ist diese Information kostenpflichtig (4,95 EUR) und im "Infoblatt GKV-Rückkehr für Ältere" (pdf-Datei) beschrieben. Neben diesen drei rechtlichen Möglichkeiten wird auch eine inoffizielle Methode beschrieben, die in der Vergangheit angewendet wurde.

Die Zahlung kann unten über den PayPal-Button "Jetzt bezahlen" durchgeführt werden (auch als Gast möglich). Nach durchgeführter Zahlung erscheint auf der PayPal-Seite der Link: zurück zu pkv-selbstvergleich.de. Durch Anklicken des Links kommen Sie direkt auf die Download-Seite, wo das Infoblatt (pdf-Datei) runtergeladen werden kann. Damit ist der Vorgang abgeschlossen.