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FamilienversicherungIn der privaten Krankenversicherung muß jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. In der gesetzlichen Kasse sind die Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Aus diesem Grund ist es für Alleinverdiener mit 2 Kindern günstiger in der gesetzlichen Kasse zu bleiben als in die PKV zu wechseln, wo für jedes Mitglied ein eigener Beitrag gezahlt werden müsste. Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kasse beträgt 534 €, während in der PKV für eine Familie mit zwei Kindern in der Regel deutlich über 600 € zu zahlen wären. Etwas anderes kann sich für Selbständige ergeben, die den Ehepartner im Rahmen eines Minijobs beschäftigen und beim Wechsel in die private KV nicht die ganze Familie mitnehmen müssen. Wenn der Verdienst aus der geringfügigen Beschäftigung bisher 400 € nicht übersteigt, kann der Ehepartner nicht mit eigenem Beitrag in der gesetzlichen Kasse versichert werden, da solche Beschäftigungen nach § 7 Abs. 1 SGB V versicherungsfrei sind. Liegt der Verdienst leicht über der Grenze von 400 €, so wird diese Beschäftigung versicherungspflichtig und der Ehepartner kann sich in der gesetzlichen Kasse selbst versichert, während für den Hauptverdiener nun der Weg in die PKV frei ist, wo er je nach Eintrittsalter sehr viel Geld sparen kann. Folgendes Beispiel zeigt welche Kosten bei einer Beschäftigung mit einem Verdienst von 410 € entstehen:
Die niedrigen Kosten in Höhe von 20 € für die Sozialversicherung in denen der Krankenversicherungsbeitrag enthalten ist, ergeben sich aufgrund der Gleitzonenregelung, die für Einkünfte bis 800 € angewendet werden darf. Die 410 Euro-Beschäftigung kostet die Familie mit dem Arbeitgeberanteil, den der selbständige Haup- tverdiener tragen muß, insgesamt 157 €. Ob auch die Kinder beitragsfrei über die Mutter versichert werden können, hängt von einer Sonderregelung ab, die weiter unter genauer beschrieben ist. Wenn der Hauptverdiener, der privat krankenversichert ist und nicht mehr als 3.937,50 € verdient, dann wären die Kinder über die Mutter beitragsfrei mitversichert. Verdient der Vater monatlich über 3.937,50 €, dann müssen die Kinder gegen eigenen Beitrag entweder in der GKV oder PKV versichert werden. Voraussetzungen für
Familienversicherung
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