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In der privaten Krankenversicherung muß immer jedes Familienmitglied, egal ob Mann/Frau oder Kind, einzeln versichert werden. In der gesetzlichen Kasse sind die Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Aus diesem Grund ist es für Alleinverdiener mit Kindern günstiger in der gesetzlichen Kasse zu bleiben als in die PKV zu wechseln, wo für jedes Mitglied ein eigener Beitrag gezahlt werden müsste.
Falls ein Ehepartner eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) hat kann er über die GKV des anderen Ehepartners beitragsfrei mitversichert werden, solange der Verdienst 400 € nicht übersteigt. Liegt der Verdienst über der Grenze von 400 €, wird diese Beschäftigung versicherungspflichtig und der Ehepartner muss sich in der gesetzlichen Kasse selbst versichern. Was zunächst nach höheren Ausgaben klingt, kann für die Familie sogar eine Ersparnis bedeuten, wenn der Hauptverdiener ein gutes Einkommen hat und in die PKV wechselt, wo er je nach Eintrittsalter viel Geld sparen kann und den Ehegatten nicht mitnehmen muss.
Eine interessante Gestaltung gibt es für Unternehmer, die bisher in der gesetzlichen Kasse wegen der nicht berufstätigen Frau geblieben sind und dort Höchstbeiträge zahlen, weil durch die Anstellung der Frau als Mini-Joberin mit einem Verdienst von 410 €, diese zu einem sehr günstigen Beitrag in der GKV versichert werden kann, während der Mann in die PKV wechseln und Beiträge sparen kann. Beispiel (zum Selberrechnen siehe Excelrechner):
| Gehalt/Lohn | 410 € |
| Lohnsteuer (Klasse 5) | -50 € |
| Sozialversicherung (inkl. KV) | -20 € |
| Nettogehalt | 340 € |
| Arbeitgeberanteil SV | 87 € |
| Gesamtkosten des Minijobs | 157 € |
Die niedrigen Kosten in Höhe von 20 € für die Sozialversicherung in denen der Krankenversicherungsbeitrag enthalten ist, ergeben sich aufgrund der Gleitzonenregelung, die für Einkünfte bis 800 € angewendet werden darf. Die 410 Euro-Beschäftigung kostet die Familie mit dem Arbeitgeberanteil, den der selbständige Hauptverdiener tragen muß, insgesamt 157 €. Ob auch die Kinder beitragsfrei über die Mutter versichert werden können, hängt von einer Sonderregelung ab. Wenn der Hauptverdiener, der privat krankenversichert ist, nicht mehr als 4.125 € (2011) verdient, dann wären die Kinder über die Mutter beitragsfrei mitversichert. Verdient der Vater monatlich über 4.125 €, dann müssen die Kinder gegen eigenen Beitrag entweder in der GKV oder PKV versichert werden.
Voraussetzungen für Familienversicherung
Die Familienversicherung besteht nach § 10 Abs. 1 SGB V, wenn die Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner, Kinder):