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Voraussetzungen

Familienversicherung

In der privaten Krankenversicherung muß immer jedes Familienmitglied, egal ob Mann/Frau oder Kind, einzeln versichert werden. In der gesetzlichen Kasse sind die Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Aus diesem Grund ist es für Alleinverdiener mit Kindern günstiger in der gesetzlichen Kasse zu bleiben als in die PKV zu wechseln, wo für jedes Mitglied ein eigener Beitrag gezahlt werden müsste.

Falls ein Ehepartner eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) hat kann er über die GKV des anderen Ehepartners beitragsfrei mitversichert werden, solange der Gesamtverdienst 470 € (Jahr 2021) nicht übersteigt. Liegt der Verdienst über der Grenze von 470 €, wird diese Beschäftigung versicherungspflichtig und der Ehepartner muss sich in der gesetzlichen Kasse selbst versichern. Was zunächst nach höheren Ausgaben klingt, kann für die Familie sogar eine Ersparnis bedeuten, wenn der Hauptverdiener ein gutes Einkommen hat und in die PKV wechselt, wo er je nach Eintrittsalter viel Geld sparen kann und den Ehegatten nicht mitnehmen muss.


Voraussetzungen für Familienversicherung

Die Familienversicherung besteht nach § 10 Abs. 1 SGB V, wenn die Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner, Kinder):