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Künstler und Publizisten
Künstler ist, wer darstellende oder bildende Kunst schafft ausübt oder
lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer
Weise publizistisch tätig ist. Künstler und Publizisten sind nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in der GKV versicherungspflichtig,
wenn sie sich nicht berfreien lassen.
Eine Befreiung ist für Künstler und Publizisten unter folgenden zwei
Bedingungen möglich:
- als Berufsanfänger, d.h. innerhalb der ersten drei Monate nach
erstmaliger Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit besteht ein Wahlrecht
zwischen PKV und GKV. Die Befreiung ist unwiderruflich, wenn nicht
innerhalb der ersten drei Jahre (Berufsanfängerzeit) schriftlich erklärt
wird, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht nur für drei Jahre
gelten soll. In diesem Fall beginnt die gesetzlichen Versicherungspflicht
nach Ablauf der Dreijahresfrist.
- als Höherverdienender, d.h. das Gesamteinkommen aus drei
aufeinanderfolgenden Kalenderjahren übersteigt die Summe der
Verdienstgrenzen für denselben Zeitraum. Die Befreiung kann nicht
widerrufen werden.
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