Startseite | Kontakt | Impressum
           Tipps | PKV-Tarife | Beitrag  Wechselrecht   Statistiken | FAQ | Downloads

Künstler und Publizisten

Künstler ist, wer darstellende oder bildende Kunst schafft ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist. Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in der GKV versicherungspflichtig, wenn sie sich nicht berfreien lassen.

Eine Befreiung ist für Künstler und Publizisten unter folgenden zwei Bedingungen möglich:

  • als Berufsanfänger, d.h. innerhalb der ersten drei Monate nach erstmaliger Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit besteht ein Wahlrecht zwischen PKV und GKV. Die Befreiung ist unwiderruflich, wenn nicht innerhalb der ersten drei Jahre (Berufsanfängerzeit) schriftlich erklärt wird, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht nur für drei Jahre gelten soll. In diesem Fall beginnt die gesetzlichen Versicherungspflicht nach Ablauf der Dreijahresfrist.
  • als Höherverdienender, d.h. das Gesamteinkommen aus drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren übersteigt die Summe der Verdienstgrenzen für denselben Zeitraum. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.