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Krankentagegeld in PKVDas Krankentagegeld (wird häufig mit dem Krankenhaustagegeld verwechselt) ist eine Verdienstausfallversicherung, die der Absicherung des Nettoeinkommens im Krankheitsfall, d.h. bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, dient. Daher darf das versicherte Krankentagegeld das aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der durchschnittliche Verdienst der letzten zwölf Monate vor dem Antrag bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Versicherbar sind alle regelmäßigen Einkünfte wie Gehalt, Urlaubs- und Weichnachtsgeld. Unregelmäßige Zahlungen wie Überstunden und Sonderprämien dürfen nicht berücksichtigt werden. Bei Selbständigen ist der erzielte Gewinn, d.h. Einkünfte (nicht Einnahmen) versicherbar, wobei es unter den Versicherern unterschiedliche Regelungen geben kann, wie dieser ermittelt wird. Eine dauerhafte Minderung des Nettoeinkommens ist dem Versicherer unverzüglich zu melden, da dieser ohne Unterschied, ob der Versicherungsfall bereits eingetreten ist oder nicht, das Krankentagegeld (und den Beitrag) entsprechend dem geringeren Nettoeinkommen herabsetzen kann. Voraussetzung für die Zahlung des Krankentagegeldes ist, dass die versicherte Person während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch einen niedergelassenen Arzt/Zahnarzt oder im Krankenhaus behandelt wird. Eintritt und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sind durch Arztbescheinigungen nachzuweisen. Was kostet
das Krankentagegeld?
Sie sehen je früher das Tagegeld beginnt, umso deutlich teuerer wird es. Zudem bekommt nicht jede Berufsgruppe ein frühes Tagegeld ab dem 3. oder 7. Tag. Dies wird von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich gehandhabt, ebenso wie es unterschiedliche Grenzen beim max. versicherbaren Tagegeld gibt.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind komplett steuerfrei, das gilt auch für das Krankentagegeld. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt wie das Krankengeld aus der GKV, d.h. es muss bei der Einkommensteuer-Erklärung überhaupt nicht angegeben werden. Eine Ausnahme gibt es bei beherrschenden GmbH-Geschäftsführern. Macht dieser seine Beiträge für die Krankentagegeld-Versicherung als Betriebsaus- gabe steuerlich geltend, so sind die Leistungen aus dieser Versicherung steuerpflichtige Einnahmen der GmbH.
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| Die gesetzliche Frühinvalidität wurde 2001
neu geregelt. Danach gibt es die volle Erwerbsminderungsrente nur bei einem
Rest- leistungsvermögen von unter 3 Stunden pro Tag und die halbe
Erwerbsminderungsrente bei Arbeitnehmer, die unter 6 Stunden pro Tag
arbeiten können. Dabei gibt es keinen Berufsschutz, d.h. nicht die
Leistungsfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf wird bewertet, sondern in
einem beliebigen Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Nur Versicherte,
die vor 1961 geboren sind, bekommen die halbe Erwerbsminderungsrente, sobald
sie ihren Beruf weniger als 6 Stunden pro Tag ausüben können (Berufsschutz). Zu diesem Thema gibt es einen Excelrechner zur vereinfachten Ermittlung der staatlichen Erwerbsminderungsrente.
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