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ProgressionsvorbehaltDer Progressionsvorbehalt ist eine Regelung bei der (eigentlich) steuerfreie Einkünfte duch die Hintertür besteuert werden. Genau genommen handelt es sich hier um einen Steuerzuschlag für steuerfreie Einkünfte. Grundlage dafür ist § 32a EStG. Danach führen steuerfreie Einkünfte wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld der GKV (jedoch nicht Kranketagegelder der PKV) zu einem höheren Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte. Nur wenn im betreffenden Jahr keine steuerpflichtigen Einkünfte vorhanden sind, läuft der Progessionsvorbehalt ins Leere und es kommt zu keinem Steuerzuschlag für die steuerfreien Einkünfte.
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