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Gebührenordnung

Die Ärzte, Zahnärzte und sonstigen Heilbehandler berechnen ihr Honorar nach Gebührenordnungen bzw. nach Gebühren- verzeichnissen. Folgende Ordnungen gelten für Privatver- sicherte:

  • GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte
  • GOZ - Gebührenordnung für Zahnärzte
  • GOP - Gebührenordnung für Psychotherapeuten
  • GebüH - Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

Die Ärzte können dem Privatpatienten Höchstsätze oder Regelhöchstsätze berechnen. Regelhöchsätze sind:

  • 2,3fache für ärztliche Leistungen
  • 1,8fache für technische Leistungen
  • 1,1fache für Laborleistungen

Die Höchstsätze nach der Gebührenordnung sind:

  • 3,5fache für ärztliche Leistungen
  • 2,5fache für technische Leistungen
  • 1,3fache für Laborleistungen

Die Höchstsätze darf der Arzt nur aufgrund einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit dem Patienten überschreiten