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GebührenordnungDie Ärzte, Zahnärzte und sonstigen Heilbehandler berechnen ihr Honorar nach Gebührenordnungen bzw. nach Gebühren- verzeichnissen. Folgende Ordnungen gelten für Privatver- sicherte:
Die Ärzte können dem Privatpatienten Höchstsätze oder Regelhöchstsätze berechnen. Regelhöchsätze sind:
Die Höchstsätze nach der Gebührenordnung sind:
Die Höchstsätze darf der Arzt nur aufgrund einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit dem Patienten überschreiten
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