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Zeitsoldaten

Zeitsoldaten der Bundeswehr haben während des aktiven Dienstes Anspruch auf freie Heilfürsorge. Das sind in der Regel 4, 6, 8 oder 12 Jahre. Nach der Entlassung haben sie Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70%. Die Dauer des Beihilfeanspruchs richtet sich nach der Dauer der vorherigen Verpflichtung als Zeitsoldat:

Als Empfänger von Versorgungsbezügen hat er einen Beihilfeanspruch von 70%. Ehegatten und Kinder sind bei Zeit- und Berufssoldaten ebenfalls beihilfeberechtigt. Der Beihilfeanspruch der Frau beträgt 70% und der Anspruch der Kinder beträgt 80%.