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Vorsorgeuntersuchungen

Die meisten privaten Krankenversicherer bezahlen wie die GKV die Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Unterschiede gibt es bei der in der GKV vorhandenen Altersgrenze für Vorsorgeuntersuchungen. Einige PKV-Unternehmen zahlen ohne Altersgrenze und einige bestehen auf die Einhaltung der Altersgrenze. Zu den Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen gehören:

  • Früherkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen (ab dem 35. Lebenjahr)
  • Diabetesvorsorge (ab 35. Lebensjahr)
  • Krebsvorsorge (Frauen ab 20. Lj./Männer ab 45. Lj.)
  • Früherkennung von Nierenkrankheiten (ab 35. Lj.)
  • Darmkrebsfrüherkennung (ab 50. Lj.)
  • Mammografie-Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren
  • Kindervorsorge U1 bis U10
  • Jugendgesundheitsuntersuchung im 14. Lebensjahr