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Wartezeiten

Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten, die zu Beginn einer privaten Krankenversicherung auftreten können. Hier können insbesondere Personen betroffen sein, deren Vorversicherung nicht nahtlos an die PKV anschliesst, d.h. es bestehen Lücken im Krankenversicherungsschutz. Die Geltung von Wartezeiten und die maximal akzeptierte Lücke ist zwischen den PKV-Gesellschaften unterschiedlich geregelt und muss vor Vertragsbeginn geklärt werden. Es gibt folgende Arten von Wartezeiten:

  • allgemeine Wartezeit dauert 3 Monate und gilt für alle Behandlungen, die nicht unter den besonderen Wartezeiten aufgeführt sind
  • besondere Wartezeit dauert 8 Monate und gilt für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie und Entbindung

Die allgemeine Wartezeit entfällt bei Unfällen und der Ehegatten- nachversicherung. Sämtliche Wartezeiten entfallen, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird und bei der Kindernachversicherung.