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GKV-Eigenanteile

Zur Zeit gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Eigenanteile bzw. Selbstbehalte:

  • 10 EUR Praxisgebühr pro Quartal für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
  • 10 EUR pro Kalendertag (max. 28 Tage) für stationäre Behandlung und Anschlussheilbehandlung
  • 10 EUR pro Kalendertag für Rehamassnahmen, für Vorsorgekuren der Mütter und Muttergenesungskuren
  • 10% der Kosten (mind. 5 €, max. 10 €) für Arzneimittel, Hilfsmittel, Haushaltshilfe und Fahrtkosten, die aber nur in Ausnahmefällen übernommen werden
  • 10% der Kosten für Heilmittel zzgl. 10 EUR pro Verordnung
  • 50% für Zahnersatz bei Wahl der Regelversorgung (Festzuschuss, der vom Befund abhängt)