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GKV-Eigenanteile
Zur Zeit gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung folgende
Eigenanteile bzw. Selbstbehalte:
- 10 EUR Praxisgebühr pro Quartal für ambulante ärztliche und
zahnärztliche Behandlungen
- 10 EUR pro Kalendertag (max. 28 Tage) für stationäre Behandlung und
Anschlussheilbehandlung
- 10 EUR pro Kalendertag für Rehamassnahmen, für Vorsorgekuren der
Mütter und Muttergenesungskuren
- 10% der Kosten (mind. 5 €, max. 10 €) für Arzneimittel,
Hilfsmittel,
Haushaltshilfe und Fahrtkosten, die aber nur in Ausnahmefällen übernommen
werden
- 10% der Kosten für Heilmittel zzgl. 10 EUR pro Verordnung
- 50% für Zahnersatz bei Wahl der Regelversorgung (Festzuschuss, der vom
Befund abhängt)
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