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Primärarzt-Prinzip

Viele PKV-Tarife mit Basisschutz (Einsteigertarife) und mittlerweile einige höherwertige Tarife beinhalten bei ambulanten Leistungen das Primärarztprinzip (auch Hausarzt-Prinzip genannt). Es besagt, dass bei ambulanten Behandlungen und den verschriebenen Medikamenten der volle Erstattungssatz lt.Tarif nur gezahlt wird, wenn die erste Anlaufstelle der Hausarzt war und dieser, falls nötig, den Patienten zu einem Facharzt überweist. Falls der Patient den Facharzt direkt aufsucht, d.h. ohne Überweisung des Hausarztes, gelten verminderte Erstattungssätze (oft 20% weniger als es der Tarif vorsieht) für die Behandlung und die entsprechenden Medikamente, die der Facharzt verschreibt.

Als Primärarzt gilt aber nicht nur der Hausarzt, sondern in der Regel folgende Ärzte: