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Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Gegenstände, die eine Heilung unterstützen oder eine Behinderung ausgleichen sollen. Die meisten PKV-Unternehmen arbeiten mit Katalogen, in denen die erstattungsfähigen Hilfsmittel aufgezählt sind (geschlossene Kataloge). Gesellschaften, die in ihren Bedingungen keine Aufzählung der Hilfsmittel haben, haben einen offenen Hilfsmittelkatalog. Beispiele für Hilfsmittel sind:

  • Krankenfahrstuhl
  • Hör- und Sprechgeräte
  • Lesegeräte
  • Sehhilfe wie Brille, Kontaktlinsen
  • othopädische Schuhe
  • Gehstützen (Volksmund: Krücken)
  • Gummistrümfe und Einlagen
  • Arm- und Beinprothesen
  • Herzschrittmacher
  • Bandagen
  • Blutzucker- und Blutdruckmessgeräte
  • Blindenstock
  • Blindenhund
  • Überwachungsmonitore für Säuglinge
  • Kunstaugen
  • künstliche Kehlköpfe
  • Stoma-Versorgungsartikel
  • Sauerstoffkonzentratoren
  • Herz- und Atemmonitore
  • Gippsliegeschalen
  • Korrekturschienen

Nicht erstattungsfähig sind in der Regel Hilfsmittel, die der allgemeinen Lebensführung dienen wie z.B. Wärmeflaschen, Mundduschen, Fieberthermometer.