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Steuern

Die Beiträge für private Krankenvollversicherungen und Zusatz- versicherungen sowie die Pflegeversicherung inklusive Pflege- ergänzungversicherung sind steuerlich abziebar. Inwieweit sich die Beiträge effektiv steuerlich auswirken, hängt von anderen Versicherungen ab, weil diese insgesamt nur im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen abziehbar sind.

Der Selbstbehalt kann, sofern er im betreffenden Kalenderjahr zum Tragen kommt, steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (zumutbare Eigenbelastung beachten).

Die Leistungen der PKV sind komplett steuerfrei. Dies gilt auch für das Krankentagegeld, dass im Gegensatz zum Krankengeld der GKV nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.