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ScheidungBei einer Scheidung können die Kinder in der Familienver- sicherung des gesetzlich versicherten Elternteils aufge- nommen werden. Dies gilt unabhängig davon, wo die Kinder leben und wer das Sorgerecht hat. Auch die Regel nach § 10 Abs. 3 SGB V, die besagt, dass die Kinder eine eigene Mit- gliedschaft brauchen, wenn der privatversicherte Elternteil über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und regelmässig mehr als der anderen Elternteil verdient, findet hier keine Anwendung.
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