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Selbstbehalt

Bei Tarifen mit einem Selbstbehalt verpflichtet sich der Versicherte, Rechnungen bis zu einem bestimmten Betrag aus eigener Tasche zu zahlen. Der Selbstbehalt gilt jeweils für ein Kalenderjahr und kann dabei für alle drei Leistungsbereiche, d.h. Ambulant-, Stationär- und Zahnleistungen gelten oder nur auf einzelne Bereiche begrenzt sein. Da Bagatellrechnungen vom Kunden bezahlt werden, wird der Verwaltungsaufwand gesenkt und die Beiträge können niedriger kalkuliert werden. Je höher diese Selbstbeteiligung ist, desto niedriger fällt der monatliche Beitrag aus. Trotzdem lohnt sich ein hoher Selbstbehalt nicht für jeden. Bei Angestellten z.B. beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte am Beitrag, nicht aber am Selbstbehalt. Selbständige dagegen sparen durch einen höheren Selbstbehalt monatlich Beiträge, weil der Selbstbehalt erst durch die Inanspruchnahme von Leistungen zu einer finanziellen Belastung führt. Als Richtwert kann ein jährlicher Selbstbehalt bis 300 € für Arbeitnehmer und bis 800 € für Selbständige dienen.

 

Steuerabzug

Einkommensteuer

Der Selbstbehalt kann bei der Steuererklärung, sofern er im betreffenden Kalenderjahr zum Tragen kommt, als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Zu einer effektiven Steuerersparnis kommt es allerdings erst, wenn die zumutbare Eigenbelastung beim Posten "außergewöhnliche Belastungen" überschritten wird. Diese beträgt je nach Familienstand, Einkommen und Kinderzahl zwischen 1% und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte.