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Google ist weg
skrupelloses Kreditgeschäft

Citibank-Kredite vor 2010 widerrufbar

In Kürze: Citibank-Kredite mit Restschuldversicherung, die vor 2010 abgeschlossen wurden, können wegen eines Formfehlers in der Widerrufsbelehrung auch nach Jahren widerrufen werden. Die Rückabwicklung der Kredite zum Marktzins und ohne die überteuerte Versicherung (BGH-Urteil vom 18.01.2011) führt zu einer erheblichen Entlastung für den Kunden. Laufende Kredite sind bei Widerruf und Neuberechnung möglicherweise schon abbezahlt und der Kunde kann die Zahlung weiterer Raten verweigern.

Regelmäßig nach den Hauptnachrichten bei ARD, ZDF und RTL geht die Targobank mit Werbespots auf Kundenfang, indem die Zuschauer angesungen werden, mit Slogans wie "so geht Bank heute". Im Mittelpunkt steht hier jedoch nicht das heute, sondern was die Targobank in naher Vergangenheit unter dem Namen Citibank unter Banking verstanden hat. Sehen wir uns zunächst einen typischen Kredit der Citibank an, wie er oft abgeschlossen wurde:

Schon dieser überschaubare Erstkredit sieht teuer aus, so dass ihn jemand mit Ahnung niemals abschließen würde. Der Kredit ist in Wirklichkeit noch viel teuerer als es aussieht, weil der effektive Jahreszins nur die Bearbeitungsgebühr von 3% enthält und nicht den Versicherungsbeitrag von 700 €. Dahinter verbirgt sich eine sog. Restschuldversicherung (RSV), die im Todesfall einspringt (also idR noch nicht mal bei Arbeitslosigkeit) und die Restschuld zahlt. Diese RSV zahlt die Citibank (heute Targobank) als Einmalprämie an ihren Partner CiV Versicherung, bekommt sofort über die Hälfte davon wieder zurück als Provision (Kick-Back), schlägt trotzdem den kompletten Betrag auf den Kredit und berechnet von dieser aufgeblähten Kreditsumme die Zinsen. Der effektive Jahreszins beträgt somit nicht wie angegeben 14,91%, sondern in Wirklichkeit 21,06% (zum Selberrechnen siehe: Kreditrechner). Es ist auch fraglich, was die Citibank (heute Targobank) damit bezweckt die Position Kosten mit 0,00 € im Kreditantrag aufzuführen? Was bitte schön ist der Versicherungsbeitrag und die Bearbeitungsgebühr, als Kosten? Soll hier der ungeübte Verstand bewußt getäuscht werden?

Um in den Besitz eines solchen Kredits zum kommen, musste der Kunde nicht aus eigener Initiative zur Citibank gehen und einen Kreditantrag stellen. Es reicht ein überzogenes Girokonto, damit sich die Citibank beim Kunden meldet und ihm ein "günstigeres" Geschäft anbietet, damit er nicht die "hohen" Dispo-Zinsen zahlen muss, d.h. ihm wird eine Umschuldung in der Form angeboten, dass er einen Ratenkredit aufnimmt und damit das überzogene Girokonto ausgleicht. Wenn der Kunde darauf eingeht, schnappt die Falle zu und er zahlt statt 16-17% Dispozinsen 21,06% effektiv für den Ratenkredit. Wer jetzt denkt, dass dies ein Einmalvorgang ist, irrt, denn das Spiel fängt erst jetzt richtig an. Die Citibank (heute Targobank) hat dafür gesorgt, dass der Kunde höhere Kosten hat ohne es zu wiseen und hat damit die Voraussetzung geschaffen, dass das Girokonto in Zukunft erneut ins Minus rutscht. Das Spiel mit der Umschuldung wird einfach wiederholt mit dem Unterschied, dass die Kreditsumme, die Versicherung und die Monatsraten steigen. Nach weiteren Umschuldungen sieht der Kredit nach ein paar Jahren folgendermaßen aus:

Die Versicherung beträgt nun unglaubliche 8.100 €, das ist über ein Viertel des Kredits (über die Hälfte davon ist eigene Provision). Der effektive Jahreszins beträgt mit der Versicherung 23,74%, angegeben sind nur 14,54% ohne Versicherung. Dass das ganze nach sittenwidrigem Wucher aussieht, ist nicht schwer zu erkennen. Die Nichtberücksichtigung der Versicherung in den Effektivzins begründet die Citibank damit, dass die Versicherung keine Bedingung für die Kreditgewährung war und der Kredit und die Versicherung in getrennten Urkunden niedergelegt sind. Die meisten Kreditnehmer versichern jedoch, dass sie ohne die Restschuldversicherung (RSV) den Kredit nicht bekommen hätten und ihnen das auch so von der Citibank (heute Targobank) gesagt wurde. Trotzdem bekommt in diesem Punkt die Citibank vor Gericht Recht (siehe Landgericht Bochum vom 21.08.2008 - 1 O 36/07, Landgericht Oldenburg vom 05.06.2008 - 4 O 1049/07), weil die Kreditnehmer idR keinen Zeugen haben und das Gegenteil nicht beweisen können. Den großen Schaden von Kreditverträgen mit RSV verdeutlicht nachfolgende Grafik bei der der obige Kreditvertrag über 30.000 €, mit und ohne RSV gerechnet wurde:

Bei sonst gleicher Rate über 695 € und gleichem Zinssatz ist der Kredit ohne Versicherung (RSV) zwei Jahre früher abbezahlt, nämlich Ende 2012. Der Kredit mit Versicherung hat zu diesem Zeitpunkt noch einen Restsaldo von 15.056 €. Insgesamt zahlt der Kunde für den Kredit mit Versicherung 18.815 € Zinsen, ohne die Versicherung müsste er nur 10.163 € zahlen, d.h. er hat 8.652 € zu viel gezahlt. Die Citibank hat im Gegenzug mit der Versicherung 8.652 € zusätzliche Zinseinnahmen generiert. In Wirklichkeit sind es aber noch mehr Zinsen als das obige Beispiel zeigt. Dies hängt mit der Umschuldungspraxis zusammen, welche die Citibank anwendet. In der Regel werden die Kredite alle 3-4 Jahre umgeschuldet, d.h. mit einem neuen (und höheren) Kredit wird der Restsaldo des alten Kredits abbezahlt und der kleinere Rest an den Kunden ausgezahlt. Kreditschuld und Zinsen steigen wie folgende Grafik zeigt:

Wer sich schon mal einen Tilgungsplan für ein Darlehen näher angeschaut hat, weiß dass die Restschuld des Kredits im Zeitverlauf immer mehr abnimmt, weil der Tilgungsanteil in der monatlichen Rate (Annuität) steigt und der Zinsanteil entsprechend fällt, d.h. die Zinseinnahmen der Citibank werden mit jedem Jahr geringer, obwohl der Effektivzins bei hohen 23% liegt. Um auch die Zinseinnahmen auf einem hohen Niveau zu halten, muss die Citibank dafür sorgen, dass die Restschuld des Kredits bzw. die Verschuldung der Kunden, hoch bleiben. Dass wird dadurch erreicht, dass ein Kredit, der sich im 3. oder 4. Jahr befindet und aufgrund der fallenden Restschuld immer niedrigere Zinserträge abwirft durch einen neuen Kredit abgelöst wird, der wieder hohe Zinserträge bringt. Das Motto scheint hier zu sein: nur hoch verschuldete Kunden sind gute Kunden.

Fazit: trotz Kreditvergabe zu tatsächlichen Wucherbedingungen kann die Citibank (heute Targobank) in diesem Punkt nicht belangt werden, da rechtlich die Versicherung nicht in den Effektivzins nach § 6 PangV eingerechnet werden muss. Damit entfällt eine wichtige Voraussetzung um den Kredit wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB anzufechten. Viel ist seit der Finanzkrise von Gier der Banken geschrieben worden, hier wird sie sichtbar. Obwohl die Citibank (heute Targobank) schon einen sehr hohen nominalen Zinssatz von 11,9% von ihren Kunden verlangt, reicht ihr das nicht und der Kreditbetrag wird durch eine für den Kunden nutzlose Versicherung, die zu über 50% aus eigenen Provisionen besteht, in die Höhe getrieben um zusätzliche Zinsen abzuzocken. Auch aus Bankensicht ist die Versicherung unnötig, weil das Ausfallrisiko von Krediten bereits durch Zuschläge im Zinssatz berücksichtigt ist. Opfer solcher Wucherkredite mit Monatsraten um 700/800 € können vor allem gutverdienende, aber finanziell unbedarfte Arbeiter von renommierten Industriefirmen (z.B. VW, Daimler) werden, weil sie die Raten zahlen können solange sie im Berufsleben stehen und nicht merken, dass sie von der Citibank als Zinsknecht benutzt wurden. Stellt sich die Frage, ob den Arbeitgebern der Citibank-Opfer bewußt ist, dass sie die Citibank indirekt auf dem Lohnzettel haben?

Hinzu kommt, dass die Citibank (heute Targobank) die Kredittermine zusätzlich für Cross-Selling nutzt, d.h. dem Kunden werden zahlreiche kleinere Versicherungen untergejubelt um noch weitere Provisionen zu schinden. In einem vorliegenden Fall hatte der Kunde eine Ausbildungsversicherung, zwei Unfallversicherungen und eine Risiko-Lebensversicherung aufgeschwatzt bekommen, obwohl er nur einen Kredit wollte. Dieses Cross-Selling nutzen leider auch andere Banken bei Kreditgesprächen ausgiebig. So sind zahlreiche Fälle bekannt in denen der Kredit vom Abschluss eines Riestervertrages abhängen sollte. Dass die Banken hier oft Erfolg haben, hängt offenbar mit der Demutshaltung vieler Kunden zusammen, die sich bei einer Kreditanfrage als Bittsteller fühlen und bereit sind sich schickanieren zu lassen um den Kredit zu bekommen. Wenn man sich den Gewinn der Bank bei einem Kreditgeschäft ansieht, wird deutlich, welcher Glücksfall ein kreditnachfragender Kunde für die Bank ist. Angenommen die Bank leiht sich das Geld für den Kredit bei der Zentralbank für 2% und verleiht es weiter für 10% an den Kunden, so verdient die Bank nicht 8% wie man zunächst denken könnte, sondern 500%, also das 5fache von dem was sie selbst aufwenden muss. Wenn man bedenkt, welche Risiken die Bank für solche Gewinne an der Börse eingehen müsste (normale Aktiengeschäfte reichen dafür nicht, sondern die Bank müsste anfangen mit Optionsgeschäften u.ä. Instrumenten zu zocken), wird deutlich wie leicht und sicher die 500% Gewinn bei einer Kreditvergabe an einen Kunden mit festen Einkommen erzielt wurden. An diese Tatsache sollte man die Bank bei einer Kreditanfrage erinnern falls sie versucht Riesterverträge und andere Versicherungen zusätzlich zu verkaufen. Den Kredit vergeben zu dürfen ist Belohnung genug.

 

rechtliches Vorgehen gegen Citibank (Targobank)

Wie das so ist, wenn jemand zu gierig wird (im Volksmund: den Hals nicht voll kriegt) und die Grenze deutlich überschreitet, dann macht er irgendwo einen Fehler. Sehen wir uns dazu die Widerrufsbelehrung der Citibank an, wie sie vor 2010 im Kreditantrag formuliert war:

Hier fehlt im Abschnitt Widerrufsfolgen etwas, was seit dem BGH-Urteil vom 15.12.2009 (XI ZR 45/09) große Folgen hat. Der BGH hat im o.g. Urteil (Seite 10) bestätigt, was schon im Gesetzestext von § 358 Abs. 3 Satz 1 BGB steht, nämlich dass Darlehensvertrag und Versicherung (andere Leistung) verbunden sind, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung der Versicherung dient. Das trifft auf Citibank-Kredite voll zu, weil die Restschuldversicherung (RSV) auf den Nettokredit aufgeschlagen und mitfinanziert wurde. Damit ist die obige Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß, weil nicht drinsteht, dass der Widerruf des Darlehensvertrags auch zur Rückabwicklung der Versicherung führt. Kredit und die Versicherung können somit widerrufen werden, auch wenn sie schon mehrere Jahre laufen oder sogar abbezahlt sind. Dies ergibt sich aus § 495 Abs. 1 BGB, wonach dem Darlehensnehmer ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zusteht. Gemäß § 355 Abs. 3 BGB beginnt die Frist für den Widerruf nicht zu laufen, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Einzige Voraussetzung ist, dass die Verträge nicht vor dem 01.08.2002 abgeschlossen wurden, weil die o.g. Rechte erst mit der BGB-Fassung ab 2002 gelten.

Fazit: Citibank-Kredite vor 2010 können wegen eines Formfehlers in der Widerrufsbelehrung widerrufen werden und (aus Beweismangel) nicht wegen dem was sie tatsächlich sind, nämlich sittenwidriger Wucher. Wenn das keine ausgleichende Gerechtigkeit ist. Das Geld, das die Citibank durch überhöhte Zinsen und versteckte Kosten gerafft hat, droht sie wieder zu verlieren, wenn massenweise Kunden alte Kreditverträge prüfen und widerrufen und nicht nur solche Kunden, denen das Wasser bis zum Hals steht und die Raten nicht mehr zahlen können, weil sie systematisch in die Überschuldung getrieben wurden. Wann verbundene Verträge nach § 358 BGB vorliegen, wurde vom BGH hauptsächlich am Finanzierungskriterium beurteilt, Wenn die Citibank die Versicherung nicht als Einmalprämie auf den Kredit aufgeschlagen hätte, sondern der Kunde wie üblich die Versicherung in Monatsraten gezahlt hätte, wäre die Versicherung nicht finanziert worden und es würde keine Verbundenheit vorliegen, d.h. die Widerrufsbelehrung wäre korrekt und der Kredit nicht widerrufbar, wenn die 2-wöchige Frist abgelaufen ist. Man kann sich nur wundern, warum eine Versicherung, die ohnehin zu über 50% aus eigenen Provisionen besteht und zu Vertragsbeginn fließt, trotzdem auf den Kredit aufgeschlagen und über diesen mitfinanziert wird. Hier wurde auf skrupellose Weise der letzte Euro Zinsen aus dem Kunden herausgequetscht. Die Ursache für solche Geschäftsmethoden kann man nur bei der früheren US-amerikanischen Muttergesellschaft (Citigroup) der Citibank vermuten, die sich damals gern als die profitabelste Bank der Welt von der Börse feiern ließ und auch von einigen deutschen Banken gern als Vorbild genannt wurde. Wohin eine übermäßige Verschuldung der Bevölkerung führen kann, sieht man an den vielen Zeltsiedlungen in den USA, wo viele US-Bürger gezwungen sind nach der alten Lebensweise ihrer indianischen Ureinwohner zu leben, weil sie ihre Immobilienkredite nicht zahlen konnten.

Bevor weiter unten auf die Rückabwicklung von widerrufenen Kreditverträgen eingegangen wird, gibt folgende Grafik einen zusammenfassenden Überblick über rechtliche Möglichkeiten um gegen überteuerte Kredite (nicht nur von der Citibank) mit Restschuldversicherung (RSV) vorzugehen:

Einen Kreditvertrag wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB anzufechten ist schwierig (Sittenwidrigkeit der Restschuldversicherung siehe weiter unten), weil nachgewiesen werden muss, dass der Zins den Marktzins um 100% überschreitet. Citibank-Kredite liegen zwar mit der RSV über 20% effektiv und somit im Bereich der Sittenwidrigkeit. Das Problem ist, dass die RSV nicht eingerechnet werden muss, solange der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Versicherung Bedingung für den Kredit war. Falls ein Kunde dies nachweisen kann, weil er einen Zeugen hat oder das Gespräch mit dem Bankberater aufgezeichnet hat, sieht die Sache anders aus und er kann den Vertrag nach § 138 BGB anfechten. Die Rückabwicklung des Vertrages wegen Sittenwidrigkeit führt dazu, da die Bank keinen Anspruch auf Zinsen oder Kosten hat. Da die meisten Kunden rechtlich nicht wegen Sittenwidrigkeit vorgehen können, sondern den Kreditvertrag wegen des Formfehlers in der Widerrufsbelehrung widerrufen können, müssen wir sehen wie hier die Rückabwicklung aussieht.

Rückabwicklung

Leider hat der BGH im o.g. Urteil vom 15.12.2009 nur entschieden, dass Citibank-Kredite und die Versicherung verbundene Verträge sind und die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist, jedoch nicht wie die Verträge im Fall eines Widerrufs rückabgewickelt werden sollen. Bei der Rückabwicklung geht es um Fragen wie: welcher Zinssatz ist anzuwenden und auf was sind Zinsen zu zahlen, nur für den Kredit oder auch für die Versicherung. Die Targobank-Anwälte versuchen hier Zinssätze über dem Marktzins als marktüblich zu verkaufen, die grundsätzliche Widerrufbarkeit der Kredite mit finanzierter Versicherung (sog. verbundene Verträge) wird aber seit dem BGH-Urteil vom 15.12.2009 nicht mehr angezweifelt. Kurz nach dem Urteil wurden von der Citibank die Widerrufsbelehrungen für Kredite ab 01/2010 auch geändert, damit diese Verträge nicht mehr betroffen sind.

Bis vor kurzem war strittig, ob überhaupt Zinsen für widerrufene verbundene Verträge gezahlt werden müssen, weil im § 358 Abs. 4 Satz 2 BGB klar steht, dass Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Darlehensvertrages gegen den Verbraucher ausgeschlossen sind. Dies wurde 2008 auch schon von einem Gericht so entschieden (siehe LG Oldenburg vom 05.06.2008 - 4 O 1049/07) und der Citibank-Kunde musste nur den Kreditnettobetrag zurückzahlen ohne Zinsen. Nun hat der BGH (Urteil vom 18.01.2011 - XI ZR 356/09) klargestellt, dass der Verbraucher von der Zahlung von Zinsen und Kosten nur insoweit befreit wird, als das (Teil-) Darlehen zur Finanzierung des verbundenen Geschäfts (hier Versicherung) gedient hat. Im Klartext bedeutet das eine deutliche Entlastung des Kunden, weil auf die hohe Restschuldversicherung, die den Kredit im Interesse der Citibank aufgebläht hat, keine Zinsen zu zahlen sind. Auf den Kreditnettobetrag, der dem Kunden zugeflossen ist, muss der marktübliche Zins gezahlt werden und nicht der teuere Citibank-Zinssatz. Das ergibt sich aus § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach beim Wertersatz für ein Darlehen, vom Kunden nachgewiesen werden kann, dass der Preis für die Kapitalnutzung niedriger war. Das bedeutet, beruft sich ein Kunde auf diese Vorschrift, ist bei der Rückabwicklung der Marktzins zugrundezulegen und nicht ein im Kreditvertrag festgelegter Zins. Der § 358 Abs. 4 Satz 2 BGB hat also bisher bei Krediten mit Restschuldversicherung für einige Irritationen gesorgt. Wie der BGH klargestellt hat, betrifft diese Vorschrift ursprünglich die Anschaffung von Waren auf Kredit und sollte dem Verbraucher nach einer EU-Richtlinie die Möglichkeit geben bei Widerruf des Warengeschäfts den Kreditvertrag entschädigungsfrei, d.h. ohne Zinsen zahlen zu müssen, auflösen zu können.

Im Zusammenhang mit dem § 358 BGB muss noch eine Spitzfindigkeit beleuchtet werden, weil diese für Widerrufe ab 24.07.2010 wichtig ist. Damit die Rechtsfolge in § 358 Abs. 4 Satz 2 BGB eintritt, d.h. kein Zinsanspruch der Bank für den Versicherungsanteil im Kredit entsteht, muss die Versicherung (§ 358 Abs. 1 BGB) widerrufen werden und nicht der Kredit (§ 358 Abs. 2 BGB). Zwar ist mit dem Widerruf der Versicherung auch automatisch der Kreditvertrag widerrufen (sog. Widerrufsdurchgriff), die Rechtsfolge in Abs. 4 Satz 2 tritt aber nur bei Widerruf nach Abs. 1 ein. Nachlesbar in der juristischen Fachzeitschrift Verbraucher und Recht (VuR, Heft 02/2011). Ein Anwalt, der mit dem § 358 BGB nicht so viel zu tun hat, läuft hier Gefahr, dass er das Widerufsschreiben falsch formuliert, weil ein wichtiges Detail nicht klar ist. Bisher war diese Unterscheidung nicht so wichtig, weil in § 358 Abs. 2 in den Sätzen 2 und 3 geregelt war, dass immer Abs. 1 gilt, egal ob der Darlehensnehmer nach Abs. 1 oder 2 den Widerruf erklärt hat (ausführlich nachlesbar bei Münchner BGB-Kommentar zu § 358 BGB, Autor: Habersack). Die Sätze 2 und 3 aus § 358 Abs. 2 BGB wurden 07/2010 gestrichen, so dass nun gut aufgepasst werden muss. Wie in VuR 02/2011 erläutert ist diese Vorschrift juristisch nicht ganz unproblematisch und bedarf einer aktuellen Verfolgung. Fraglich ist auch, ob die Unterscheidung relevant ist, wenn die Restschuldversicherung sittenwidrig ist, d.h. hier besteht ohnehin kein Zinsanspruch für die Versicherung.

Wie oben bereits ausgeführt ist der Nachweis der Sittenwidrigkeit bei Citibank-Krediten schwierig zu führen, da die Versicherung nicht in den Effektivzinssatz eingerechnet werden muss. Hier muss aber zwischen Kredit und Restschuldversicherung (RSV) getrennt werden, da ein gesonderter Nachweis der Sittenwidrigkeit der Versicherung geführt werden kann. Wie bereits vom OLG Hamm (Beschluss vom 19.12.2007 - I 31 W 38/07) festgestellt, übersteigen die Beiträge der CiV (Citibank-Partner) die marktüblichen Restschuldversicherungskosten um mehr als 100% (gesetzliche Grenze für Sittenwidrigkeit). Dabei hat das OLG Hamm anhand eines Berechnungsprogramms der Deutschen Kreditbank AG die marktüblichen Versicherungskosten gleich hoher Kredite ermittelt und mit den vermittelten Restschuldversicherungen der CiV Lebensversicherung verglichen. Die Beiträge des Citibank-Partners CiV überstiegen die von der Deutschen Kreditbank AG ermittelten Beiträge um 381% bis 922%. Die vorliegend geprüften CiV-Versicherungen bewegen sich ebenfalls alle in diesem Rahmen und sind damit sittenwidrig. Die Sittenwidrigkeit der Restschuldversicherung hat zur Folge, dass der Kunde einen Rückgewähranspruch gegen die CiV AG hat, weil er nicht verpflichtet war diese Versicherung zu zahlen. Diesen Rückgewähranspruch kann er als Einwand gegen evtl. vorhandene Forderungen der Citibank aus dem Kreditvertrag entgegensetzen. Dieser sog. Einwendungsdurchgriff nach § 359 BGB ist möglich, weil nach § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB die Citibank (heute Targobank) hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs an die Stelle des Unternehmens aus dem verbundenen Vertrag, also CiV AG, treten muss. Diese Vorschrift soll den Verbraucher vor den Folgen einer Aufspaltung der Rückabwicklung schützen.

Die aktuelle Rechtslage soll nun an zwei Zahlenbeispielen veranschaulicht werden. Die Rückabwicklung der verbundenen Verträge erfolgt wie im BGH-Urteil vom 18.01.2011 (XI ZR 356/09) entschieden, nach § 346 BGB mit einer marktüblichen Verzinsung für den Kredit. Der Marktzins für Kredite wird von Gerichten aus der EWU-Zinsstatistik für Konsumentenkredite an private Haushalte mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren (siehe bundesbank.de/statistik) entnommen. In der Praxis haben viele Citibank-Opfer mehr als 5 Kredite (sog. Kettenkredite) hintereinander gehabt. Die folgenden Zahlenbeispiele beschränken sich wegen der Übersichtlichkeit auf zwei Kredite, d.h. der Kredit 1 ist der Vorkredit, der durch den Kredit 2 abgelöst wird. Bei der Rückabwicklung wird der Kredit 1 mit dem Marktzins, der zum Zeitpunkt des Abschlusses (01/2006) gegolten hat, neu berechnet. Da die Versicherung nicht berücksichtigt wird und der Zins geringer ist als in der Citibank-Berechnung, ist die Restschuld zum Ablösungszeitpunkt (01/2009) deutlich geringer, nämlich 5.365 €. Dies ergibt eine Differenz von 10.225 € zur Restschuld der Citibank. Diese Differenz kann als Überablösung interpretiert werden um die der Folgekredit (Kredit 2) in Höhe von 30.000 € zuviel belastet wurde und dem Kunden entsprechend zu wenig ausgezahlt wurde. Der korrigierte Kredit 2 wird nun auch mit dem Marktzins zum Zeitpunkt des Abschlusses (01/2009) neu berechnet. Wenn beide Kredite zum 12/2011 widerrufen werden, betragen die aufgelaufenen Zinsen bis dahin 2.552 €. Der Gesamtanspruch der Bank ermittelt sich aus diesen Zinsen und dem korrigierten Nettokredit von 19.775 €. Dem gegengerechnet werden die Raten, die der Kunde bis zum Widerruf geleistet hat. Diese betragen insgesamt 22.935 € und übersteigen den Anspruch der Bank um 608 €. Damit ist der Kredit erledigt (nach 3 Jahren), der Kunde schuldenfrei und hat sogar einen einklagbaren Zahlungsanspruch an die Citibank von 608 €.

Angenommen der Widerruf wird ein Jahr früher erklärt, zum 12/2010, also schon nach zwei Jahren Laufzeit des Kredits 2. Zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde erst 24 Raten je 695 € geleistet, so dass eine Restschuld von 5.458 € verbleibt, die beim Widerruf in einer Summe fällig wäre. Der Widerruf nach zwei Jahren scheint hier verfrüht. Nicht jedoch, wenn der Kunde noch Ansprüche an die CiV Versicherung (Citibank Partner) aus sittenwidriger Restschuldversicherung hat. Diese Ansprüche kann er nach § 359 BGB mit der Forderung der Citibank von 5.458 € verrechnen, d.h. er kann nach § 359 Satz 1 BGB die Rückzahlung der 5.458 € einfach verweigern und die Citibank (heute Targobank) kann nichts dagegen tun (außer vor Gericht verlieren).

Ansprüche aus sittenwidriger RSV können vor allem aus Krediten vor 2002 bestehen. Wie bereits oben erwähnt, können wegen des Formfehlers in der Widerrufsbelehrung nur Kredite ab 2002 widerrufen werden, weil erst die BGB-Fassung ab 2002 dies vorsieht. Wer Kredite aus DM-Zeiten hat, sollte die Höhe der RSV überprüfen, da schon Citibank-Kredite aus den 90er Jahren unverschämt hohe RSV hatten. Diese können noch heute wegen Sittenwidrigkeit angefochten und mit evtl. Forderungen der Citibank aus widerrufenen Krediten verrechnet werden. Bei vielen Kunden schlummern hier fünfstellige Beträge aus Kettenkrediten. Leider hat der Kunde nach § 359 BGB nur einen Verrechnungsanspruch und keinen Zahlungsanspruch an die Bank falls seine RSV-Ansprüche die Forderung der Bank übersteigen.

Kosten des Nichtwiderrufs - Interessant ist auch zu wissen, was es den Kunden kostet, wenn er widerrufbare Kreditverträge nicht widerruft, sondern zu den Bedingungen der Citibank bis zum Ende der Laufzeit fortführt. Zur Erinnerung: der Kredit 2 ist bei einer Rückabwicklung zum 12/2011 (Widerrufszeitpunkt) nach drei Jahren Laufzeit nicht nur abbezahlt, sondern der Kunde hat sogar einen Anspruch von 608 €. Nach Citibank-Bedingungen hat der selbe Kredit zum Zeitpunkt 12/2011 noch eine Restschuld von 26.197 € und eine Restlaufzeit von 4 Jahren. Für diese 4 Jahre würden noch 6.841 € Zinsen (lt. Citibank-Zins 11,9%) anfallen, so dass der Kunde insgesamt noch 33.038 € über 48 Raten zahlen müsste, wenn er die Kredite 1 und 2 nicht widerruft. Diese unglaubliche Ersparnis von 33.038 € kommt hauptsächlich durch den Wegfall der Restschuldversicherung in Höhe von 8.100 € und durch den Abzug der Überablösung (10.225 € vom Vorkredit) vom Netto-Kreditbetrag zustande. Die Rückabwicklung zum Marktzins hat einen geringeren Einfluss. Betont werden muss, dass die Zahlen nicht so konstruiert sind um die Citibank absichtlich schlecht darzustellen, sondern es sich um typische Fälle bei Citibank-Krediten handelt.

Unsicherheitsfaktoren - Da es noch keine BGH-Urteile zur Berechnung der Rückabwicklung von Krediten mit Restschuldversicherung gibt, darf nicht von einer allgemeinen Gültigkeit der o.g. Zahlenbeispiele ausgegangen werden, obwohl keine Unstimmigkeiten in der Berechnungslogik erkennbar sind. Seit dem BGH-Urteil vom 18.01.2011 (XI ZR 356/09) gilt als sicher, dass die Rückabwicklung zum Marktzins ohne Restschuldversicherung erfolgen muss. Die Praxis der Citibank-Kettenkredite bei der der Folgekredit den Vorkredit ablöst, läßt aber Fragen offen, wie die Überablösung, die sich zwangsläufig ergibt, wenn der Vorkredit zum niedrigeren Marktzins und ohne Restschuldversicherung berechnet wird, bei der Rückabwicklung behandelt wird. Eine praktikablere und ohne höhere Mathematik anwendbare Lösung als oben im Zahlenbeispiel ist nicht ersichtlich, nämlich Abzug der Überablösung beim Folgekredit. Diese kleine Unsicherheit sollte Betroffene nicht von einem Widerruf entmutigen, da ein Großteil der Citibank-Kredite skrupellos überteuert ist. An erster Stelle sollte natürlich die Prüfung der eigenen Zahlen stehen. Wenn nach der Berechnungslogik der obigen Zahlenbeispiele herauskommt, dass der Kredit abbezahlt ist, kann dieser mit anwaltlicher Hilfe widerrufen und die Zahlung weiterer Raten eingestellt werden. Die Citibank (heute Targobank) muss nun klagen, wenn sie die Weiterzahlung der Kreditraten haben will. Welche geringen Chancen sich die Citibank vor Gericht ausrechnet, zeigen Berichte von Fällen in denen die Citibank einen Tag vor der Gerichtsverhandlung die Klage zurückgenommen hat.

Wer als Betroffener auf ein Grundsatzurteil des BGH wartet, dass die letzten Unsicherheiten bei der Berechnung der Rückabwicklung beseitigt, könnte am Ende leer ausgehen, wenn die Citibank (heute Targobank) auf die Idee kommt, für alte Kreditverträge nachträglich eine korrekte Widerrufsbelehrung zu verschicken. Ab Erhalt des Schreibens bestünde nur eine zweiwöchige Widerrufsfrist und die Chance zum Widerruf wäre vertan, wenn man die Frist verpasst oder sich der Bedeutung des Widerrufsschreibens nicht bewußt ist und somit nicht handeln kann. Wissenswert ist noch dass die Banken und Versicherungsgesellschaften aus den Grundsatzurteilen der Vergangenheit, die sie viel Geld gekostet haben, gelernt haben und unbequeme Präzedenzfälle zu verhindern wissen. Der Trick geht so: sobald sich abzeichnet, dass die Bank oder ein Versicherer vor dem BGH ein ungünstiges Urteil kassiert, zahlt sie die Gegenseite aus und diese muss das Geld nehmen auch wenn sie lieber bis zum Urteil prozessiert hätte. Das funktioniert, weil das Zivilrecht einen Streit als erledigt ansieht, wenn eine Partei die Forderungen der Gegenseite erfüllt. Das verhinderte Urteil verschwindet und der nächste Kunde muss wieder von vorne anfangen. Diese Urteilverhinderungsstrategie ist ausführlich im Capital-Heft 04/2010 beschrieben. Hier formiert sich allerdings Widerstand von Verbraucherschützern, die dies nicht hinnehmen wollen. Das BGH-Urteil von 03/2011, dass die Deutsche Bank aktuell für ihre Zinswetten kassiert hat, macht hier Hoffnung. Wer sich einen Überblick über den aktuellen Stand der Urteile verschaffen möchte, findet unter money-advice.net eine gute Quelle.