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 Verdienstgrenze | Arbeitgeberzuschuss | Wechselzwang


Privat Krankenversicherte haben ebenso wie die gesetzlich Versicherten Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Dieser beträgt für 2009 max. 284,70 € (2008 = 250,20 €) für die Krankenversicherung und 40,15 € (2008 = 39,60 €) für die Pflegeversicherung. Trotzdem haben privat Versicherte einen Vorteil, weil gesetzlich Versicherte seit Juli 2005 einen Zuschlag zur Senkung der Lohnnebenkosten in Höhe von 0,90% zahlen müssen, außerdem wird für Kinderlose ein Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,25% fällig. Diese beiden Belastungen führen dazu dass gesetzlich Versicherte insgesamt 54% des gesamten Beitrags selbst tragen, während dies bei den privat Versicherten nur 50% sind.

Der Arbeitgeberzuschuss umfasst nicht nur den Beitrag des privat versicherten Arbeitnehmers, sondern auch seiner Angehörigen. Dazu gehören neben dem Ehepartner, die Kinder, die Enkel und die Pflegekinder soweit sie vom Versicherten überwiegend unterhalten werden. Die Angehörigen dürfen allerdings folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen: aktives Einkommen (z.B. aus Minijob) maximal 400 € im Monat und passives Einkommen (z.B. Mieteinnahmen, Zinsen) maximal 350 € im Monat. Privat Versicherte bekommen den Arbeitgeberzuschuss in Form einer Überweisung auf ihr Konto, während bei gesetzlich Versicherte eine Direktüberweisung an die Krankenkasse erfolgt. Die von PKV-Gesellschaften gezahlten Beitragsrückerstattungen für leistungsfreie Jahre haben keinen Einfluß auf den Arbeitgeberzuschuss, ebenso wie vereinbarte Selbstbehalte.