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Verdienstgrenze | Arbeitgeberzuschuss | Wechselzwang
Der Arbeitgeberzuschuss umfasst nicht nur den Beitrag des privat versicherten Arbeitnehmers, sondern auch seiner Angehörigen. Dazu gehören neben dem Ehepartner, die Kinder, die Enkel und die Pflegekinder soweit sie vom Versicherten überwiegend unterhalten werden. Die Angehörigen dürfen allerdings folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen: aktives Einkommen (z.B. aus Minijob) maximal 400 € im Monat und passives Einkommen (z.B. Mieteinnahmen, Zinsen) maximal 350 € im Monat. Privat Versicherte bekommen den Arbeitgeberzuschuss in Form einer Überweisung auf ihr Konto, während bei gesetzlich Versicherte eine Direktüberweisung an die Krankenkasse erfolgt. Die von PKV-Gesellschaften gezahlten Beitragsrückerstattungen für leistungsfreie Jahre haben keinen Einfluß auf den Arbeitgeberzuschuss, ebenso wie vereinbarte Selbstbehalte.
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