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Steuererklärung 2007 bis 2011
Einkommensteuer-BerechnungViele Hersteller von Steuersoftware werben damit wie einfach ihre Software zu bedienen ist. In der Praxis sieht das ganze dann oft anders aus. Mit dem Excelrechner dauert die Berechnung der Steuer nur wenige Sekunden. Außerdem wird der Berechnungsweg bis zur Steuer transparent gezeigt. Beiträge zu Versicherungen können in einem gesonderten Tabellenblatt eingegeben werden, ebenso wie eine Abfindung (siehe nachfolg. Screenshot). Da es besonders bei der Abfindung um viel Geld gehen kann, ist es wichtig vorher zu wissen welche Einkommensteuer anfällt und wie durch geschickte Wahl des Auszahlungszeitpunktes das Finanzamt kurz gehalten werden kann. Zwar wird die Abfindung ermäßigt nach der sog. Ein-Fünftel-Regel besteuert, die der Progression ein wenig die Schärfe nimmt, doch wie das Beispiel links zeigt, kann man so keine wesentlichen Beträge sparen, wenn der lfd. Lohn und die Abfindung im selben Jahr zufließen. Beispiel zeigt einen gut verdienenden VW-Arbeiter mit einem jährlichen Einkommen von 40.000 €, der sich seinen Abschied mit einer fetten Abfindung von 240.000 € versüßen läßt. Mit der 1/5-Regel beträgt die Steuer für die Abfindung 97.300 €, so dass mit dem Soli über 100.000 € weg sind. Die 1/5-Regel führt so zu einer Ersparnis von gerade 3.539 €. Wenn aber die Auszahlung der Abfindung in ein Jahr verschoben wird, wo niedrige lfd. Einkünfte da sind, z.B. weil nur drei Monate gearbeitet wurde, sieht die Rechnung viel steuerfreundlicher aus, wie dieses Abfindung-Beispiel zeigt. Preis: gratis [80 kb] |
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Kapitalgesellschaften
Körperschaftsteuer-BerechnungEinkommensteuer der GmbH's und AG's (Kapitalgesellschaften) heißt Körperschaftsteuer. Diese beträgt zunächst 15%, erhöht sich aber schnell auf 25%, wenn man den Gewinn nicht nur anschauen möchte, sondern ausschüttet. Dann ist nämlich die Abgeltungsteuer fällig, dazu kommt noch der Solizuschlag für die Körperschaft- und Abgeltungsteuer. Schon ist man bei 42%. Bei wem noch Kirchensteuer dazu kommt, zahlt noch mehr. Dies ist ein schönes Beispiel dafür wie das deutsche Steuerrecht die Steuerlast für das selbe Einkommen geschickt auf verschiedene Steuerarten verteilt und die gesamte Steuerbelastung verschleiert. Preis: gratis [35 kb] |
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Benford-Gesetz
Forensische DatenanalyseUnternehmer, die ihre Buchhaltungszahlen friesieren wollen, sollten das Benfordgesetz kennen. Danach tritt die erste Ziffer einer Zahl in einer bestimmten Häufigkeit auf. Wessen Zahlen von dieser Verteilung zu stark abweichen, macht sich verdächtig und muss mit einer genaueren Prüfung durch das Finanzamt rechnen. Die Verteilung der eigenen Zahlen kann mit dem Excelrechner ermittelt werden. Preis: kostenlos [27 kb]
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Zweitwohnung
Doppelte HaushaltsführungHier geht es um viel Geld, dass man sich vom Staat zurückholen kann. Die Beschränkung der doppelten Haushaltsführung auf zwei Jahre ist weggefallen, so dass jeder, der sich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung zulegt, diese Kosten steuerlich abziehen kann. Welche Kosten das sind, ist schon links im Screenshot sichtbar und kann mit dem kostenlosen Excelrechner ermittelt werden. Preis: kostenlos [20 kb] |
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Streitpunkt
ArbeitszimmerBeim Arbeitszimmer sind drei Fälle zu unterscheiden:
Im ersten Fall muss das Arbeitszimmer die Hauptarbeitsstätte sein, d.h. die wesentlichen Handlungen (nicht Zeitdauer) werden dort ausgeführt, z.B. Ingenieur oder Consultant erstellt die Konzepte im Arbeitszimmer. Maximal 1.250 € kann abziehen, wer mehr als die Hälfte der gesamten beruflichen Tätigkeit (Zeitdauer) im Arbeitszimmer verbringt oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hier kommen in Frage: Lehrer, der in der Schule keinen Schreibtisch hat, Orchestermusiker ohne Übungsraum im Theater. Unterschieden werden muss zwischen Arbeitsmitteln und Raumkosten, da die Begrenzung auf 1.250 € nur für Raumkosten gilt. Die Arbeitsmittel können zu 100% abgezogen werden, wenn der Kaufpreis (netto) unter 410 € liegt, ansonsten kann im entsprechenden Steuerjahr nur die Abschreibung abgezogen werden. Preis: kostenlos [34 kb]
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