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Umsatzsteuer (MwSt)
Info Kleinunternehmer-RegelungDer Begriff Kleinunternehmer kommt aus dem Umsatzsteuergesetz (§ 19 UStG) und ist ausschliesslich im Zusammenhang mit der USt relevant. Dort wird geregelt bis zu welcher Umsatzgrenze keine Umsatzsteuer auf die erzielten Umsätze erhoben wird. Es geht hier also alleine um die USt (im Volksmund auch MwSt genannt). Der Kleinunternehmer muss wie jeder andere Unternehmer ein Gewerbe anmelden und eine Steuererklärung abgeben. Der Gewinn wird hier anhand der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) ermittelt. Bei der Prüfung der Umsatzgrenze wird ein Zeitraum von zwei Jahren geprüft. Kleinunternehmer kann jeder Unternehmer sein, der
erzielt hat. Im Jahr der Gewerbeanmeldung kann nicht auf den Umsatz des vorangegangenen Jahres zurückgegriffen werden, deshalb richtet sich die Grenze im ersten Jahr nach dem voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres. Hier ist die Grenze von 17.500 € und nicht die von 50.000 € maßgebend. Wird ein höherer Umsatz erzielt, als geplant war, und liegt dieser über 17.500 €, so bleibt der Kleinunternehmerstatus im ersten Jahr trotzdem erhalten. Beginnt das Gewerbe mitten im laufenden Jahr, so gilt auch die Grenze von 17.500 €. Allerdings muss der erwartete Umsatz für das verbleibende Restjahr auf ein volles Jahr hochgerechnet werden. Liegen die Voraussetzungen vor, wird von Unternehmen, die im Inland ansässig sind, keine USt erhoben. Die Umsatzsteuer für die Einfuhr von Gegenständen und für den innergemeinschaftlichen Erwerb hat der Kleinunternehmer dagegen abzuführen. Seit 1.1.1993 fallen ausländische Unternehmer nicht mehr unter die Nichterhebungsgrenze für Kleinunternehmer. Vorteile der Kleinunternehmer-Regel:
Jeder Unternehmer bis zur o.g. Umsatzgrenze hat ein Wahlrecht, ob er als Kleinunternehmer gelten will oder für die Regelbesteuerung optiert. Der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung erfolgt auf Antrag beim Finanzamt. Der Unternehmer ist dann 5 Jahre an diesen Antrag gebunden. Eine häufige Frage ist, was nun besser sei, die Regelbesteuerung mit Umsatzsteuer oder die Kleinunternehmer-Regelung ohne USt? Das hängt davon ab, wer die Geschäftspartner des Kleinunternehmers sind, d.h. Unternehmer oder Privatleute. Dazu einige Zahlenbeispiele:
Erläuterung: Interessant sind auch die Bestandteile des Umsatzes, die in die Berechnung der relevanten Umsatzgrenze einbezogen werden. Dazu gehören alle Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die im Inland ausgeführt werden, ebenso wie der Eigenverbrauch. Nicht dazu gehören EU-Lieferungen und Umsätze aus Lieferungen an Drittländer wie z.B. USA oder Schweiz. Auch Umsätze aus Verkäufen von Anlagevermögen (z.B. Pkw, Maschinen) gehören nicht dazu, ebenso wie bestimmte steuerfreie Umsätze aus § 4 UStG. Die USt gehört dazu. Hier ein Beispiel:
--------------------------- RechnungDie vorgeschriebenen gesetzlichen Bestandteile der Rechnung gelten auch für Kleinunternehmer. Im Gegensatz zum normalen Unternehmer darf er jedoch keine Umsatzsteuer ausweisen, d.h. weder den Steuerbetrag noch den Steuersatz. Die Kleinunternehmer-Regelung ist allerdings keine Steuerbefreiung im eigentlichen Sinn, so dass ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung ratsam ist, um Rückfragen von Kunden vorzubeugen. Zweckmäßig ist ein Aufbau in folgender Form mit Hinweis, dass aufgrund von § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben wird:
Die Rechnung wurde mit dem Tool Excel-Rechnung erstellt, dass neben dem schreiben und verwalten von rechtssicheren Rechnungen eine einfache Buchführung (EÜR) ermöglicht.
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hallo | ||