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Musterfälle

Berechnung Einkommensteuer

An dieser Stelle drei Fälle mit Zahlenbeispielen zur Berechnung der Einkommensteuer für verschiedene Einkunftsarten. Es gibt insgesamt sieben Einkunftsarten. Die Ermittlung der Einkünfte mag in den einzelnen Einkunftsarten unterschiedlich sein, der anzuwendende Steuertarif bleibt jedoch der gleiche. Zu unterscheiden ist hier lediglich zwischen dem Splittingtarif für Verheiratete (Zusammenveranlagung) und dem Grundtarif für Ledige. Das Einkommen, das nicht besteuert wird (Existenzminimum) beträgt bei Ledigen 7.700 EUR und bei Verheitateten 15.400 EUR.

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Fall 1
Ein lediger Kleinunternehmer hat jährliche Einkünfte von 11.500 EUR (Einnahmen 16.000 EUR abzgl. Betriebsausgaben in Höhe von 4.500 EUR). Er zahlt für seine Krankenversicherung 1.800 EUR im Jahr, die als Sonderausgabe vollständig abziehbar ist. Sein zu versteuerndes Einkommen beträgt wie unten stehendes Schaubild zeigt 9.664 EUR. Dies führt zu einer Einkommensteuer von 335 EUR.

 

hallo
 

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Fall 2
Ein lediger Arbeitnehmer hat ein jährliches Bruttogehalt von 24.000 EUR und Adsense-Einnahmen aus einer privat betriebenen Website von mtl. 100 EUR, d.h. 1.200 EUR pro Jahr. Für seine Arbeitnehmertätigkeit wurden über die Lohnsteuerkarte bereits Lohnsteuer und SoliZu in korrekter Höhe einbehalten, so dass über die Einkommensteuererklärung noch die Einnahmen aus Adsense zu versteuern sind. Die Einnahmen hat er unter den sonstigen Einkünften angegeben. Da die Freigrenze von 256 EUR überschritten ist, muss der komplette Betrag von 1.200 EUR versteuert werden. An Sozialversicherungen wurden ihm 5.052 EUR abgezogen, von denen er nur 2.001 EUR als Sonderausgabe abziehen kann. Damit hat er ein zu versteuerndes Einkommen von 22.243 EUR für welches nach folgender Berechnung 3.664,01 EUR Einkommensteuern anfallen. Da ein Großteil schon über die Lohnsteuerkarte getilgt ist, fällt die Nachzahlung von 354,48 EUR für die 1.200 EUR Adsense-Einnahmen an, die zusätzlich zur Lohnsteuer abzuführen sind. Dies entspricht einem Satz von 29,5% für Adsense.

 

 
 

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Fall 3
Ein verheiratetes Paar (beide Arbeitnehmer). Der Mann verdient 45.000 EUR als Angestellter und hat daneben Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 2.055,11 EUR (Zinserträge in Höhe von 1.170,45 EUR und Dividendenerträge in Höhe von 1.769,33 EUR von denen aber nur die Hälfte 884,66 EUR steuerpflichtig ist). Die Frau bezieht als Angestellte ein jährliches Gehalt von 20.000 EUR. Einkünfte aus Kapitalvermögen hat sie nicht, weil ihr das ganze Geschäft mit Wertpapieren und der Börse undurchsichtig vorkommt. Um ihren Verdienst aufzubessern betreibt sie nebenbei ein Gewerbe als Powersellerin bei Ebay bei dem sie mit Wellness-Produkten wie Badesalz, Duftseife und Gesundheitskissen handelt. Damit hat sie jährliche Einnahmen von 12.000 EUR erzielt, was beachtlich wäre, wenn die Ausgaben nicht 20.800 EUR betragen würden und sie sich deswegen nörgelnde Bemerkungen von ihrem Mann anhören müsste. Die Steuerberechnung sieht jedenfalls folgendermassen aus:

Von den Einkünften aus Kapitalvermögen 2.055,11 EUR muss der Mann nach Abzug des Sparerfreibetrags und der Werbungskosten nur 453,11 EUR versteuern. Vom Gehalt wird nur die Arbeitnehmerpauschale abgezogen, da weder der Mann noch die Frau höhere Werbungskosten nachweisen können. Der Verlust der Frau aus selbständiger Arbeit beträgt 8.800 EUR und wird mit den anderen positiven Einkünften verrechnet, so dass 54.813,11 EUR als Summe und Gesamtbetrag der Einkünfte feststehen. Davon können die Eheleute 4.002 EUR an Versicherungen abziehen. Die tatsächlichen Beiträge waren deutlich höher und wirken sich steuerlich nicht aus. Da nun alle Abzüge berücksichtigt wurden, beträgt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen 50.739,11 EUR. Darauf fallen nach der Splittingtabelle 9.243,91 EUR Einkommensteuer an. Da die vorausgezahlten Steuern höher sind als dieser Betrag, ergibt sich aufgrund des Verlustes von 8.800 EUR aus selbständiger Arbeit bei der Frau, eine Erstattung vom Finanzamt in Höhe von 2.773,86 EUR. Diese kann den Mann nur teilweise besänftigen, da das Familienvermögen insgesamt gesehen um 6.026,14 EUR reduziert wurde. Die Frau ist hier einsichtig nachdem ihr erklärt wurde, dass die Vermeidung eines Verlustes besser ist als die Erstattung von Steuern und verspricht, dass sie im nächsten Jahr die Gewinnzone errecht. Dazu will sie ihr Geschäft bei Ebay auf nostalgische Gegenstände ausweiten.

 

 
    hallo