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Musterfälle
Berechnung Einkommensteuer
An dieser Stelle drei Fälle mit Zahlenbeispielen zur Berechnung der Einkommensteuer für
verschiedene Einkunftsarten. Es gibt insgesamt sieben Einkunftsarten. Die
Ermittlung der Einkünfte mag in den einzelnen Einkunftsarten unterschiedlich
sein, der anzuwendende Steuertarif bleibt jedoch der gleiche. Zu
unterscheiden ist hier lediglich zwischen dem Splittingtarif für
Verheiratete (Zusammenveranlagung) und dem Grundtarif für Ledige. Das
Einkommen, das nicht besteuert wird (Existenzminimum) beträgt bei Ledigen
7.700 EUR und bei Verheitateten 15.400 EUR.
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Fall 1
Ein lediger Kleinunternehmer hat jährliche Einkünfte von 11.500 EUR
(Einnahmen 16.000 EUR abzgl. Betriebsausgaben in Höhe von 4.500 EUR). Er
zahlt für seine Krankenversicherung 1.800 EUR im Jahr, die als Sonderausgabe
vollständig abziehbar ist. Sein zu versteuerndes
Einkommen beträgt wie unten stehendes Schaubild zeigt 9.664 EUR. Dies führt
zu einer Einkommensteuer von 335 EUR.

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hallo |
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Fall 2
Ein lediger Arbeitnehmer hat ein jährliches Bruttogehalt von 24.000 EUR und
Adsense-Einnahmen aus einer privat betriebenen Website von mtl. 100 EUR,
d.h. 1.200 EUR pro Jahr. Für seine Arbeitnehmertätigkeit wurden über die
Lohnsteuerkarte bereits Lohnsteuer und SoliZu in korrekter Höhe einbehalten,
so dass über die Einkommensteuererklärung noch die Einnahmen aus Adsense zu
versteuern sind. Die Einnahmen hat er unter den sonstigen Einkünften
angegeben. Da die Freigrenze von 256 EUR überschritten ist, muss der komplette Betrag von
1.200
EUR versteuert werden. An Sozialversicherungen wurden ihm 5.052 EUR
abgezogen, von denen er nur 2.001 EUR als Sonderausgabe abziehen kann. Damit
hat er ein zu versteuerndes Einkommen von 22.243 EUR für welches nach folgender Berechnung
3.664,01 EUR Einkommensteuern anfallen. Da ein Großteil schon über die
Lohnsteuerkarte getilgt ist, fällt die Nachzahlung von 354,48 EUR für die
1.200 EUR
Adsense-Einnahmen an, die zusätzlich zur
Lohnsteuer abzuführen sind. Dies entspricht einem Satz von 29,5% für
Adsense.

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Fall 3
Ein verheiratetes Paar (beide Arbeitnehmer). Der Mann verdient 45.000 EUR
als Angestellter und hat daneben Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von
2.055,11 EUR (Zinserträge in Höhe von 1.170,45 EUR und Dividendenerträge in
Höhe von 1.769,33 EUR von denen aber nur die Hälfte 884,66 EUR
steuerpflichtig ist). Die Frau bezieht als Angestellte ein jährliches Gehalt
von 20.000 EUR. Einkünfte aus Kapitalvermögen hat sie nicht, weil ihr das
ganze Geschäft mit Wertpapieren und der Börse undurchsichtig vorkommt. Um
ihren Verdienst aufzubessern betreibt sie nebenbei ein Gewerbe als
Powersellerin bei Ebay bei dem sie mit Wellness-Produkten wie Badesalz,
Duftseife und Gesundheitskissen handelt. Damit hat sie jährliche Einnahmen
von 12.000 EUR erzielt, was beachtlich wäre, wenn die Ausgaben nicht 20.800
EUR betragen würden und sie sich deswegen nörgelnde Bemerkungen von ihrem
Mann anhören müsste. Die Steuerberechnung sieht jedenfalls folgendermassen
aus:

Von den Einkünften aus Kapitalvermögen 2.055,11 EUR muss der Mann nach
Abzug des Sparerfreibetrags und der Werbungskosten nur 453,11 EUR
versteuern. Vom Gehalt wird nur die Arbeitnehmerpauschale abgezogen, da
weder der Mann noch die Frau höhere Werbungskosten nachweisen können. Der
Verlust der Frau aus selbständiger Arbeit beträgt 8.800 EUR und wird mit den
anderen positiven Einkünften verrechnet, so dass 54.813,11 EUR als Summe und
Gesamtbetrag der Einkünfte feststehen. Davon können die Eheleute 4.002 EUR
an Versicherungen abziehen. Die tatsächlichen Beiträge waren deutlich höher
und wirken sich steuerlich nicht aus. Da nun alle Abzüge berücksichtigt
wurden, beträgt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen 50.739,11 EUR.
Darauf fallen nach der Splittingtabelle 9.243,91 EUR Einkommensteuer an. Da
die vorausgezahlten Steuern höher sind als dieser Betrag, ergibt sich
aufgrund des Verlustes von 8.800 EUR aus selbständiger Arbeit bei der Frau,
eine Erstattung vom Finanzamt in Höhe von 2.773,86 EUR. Diese kann den Mann
nur teilweise besänftigen, da das Familienvermögen insgesamt gesehen um
6.026,14 EUR reduziert wurde. Die Frau ist hier einsichtig nachdem ihr
erklärt wurde, dass die Vermeidung eines Verlustes besser ist als die
Erstattung von Steuern und verspricht, dass sie im nächsten Jahr die
Gewinnzone errecht. Dazu will sie ihr Geschäft bei Ebay auf nostalgische
Gegenstände ausweiten.
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