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Arbeitnehmer

PKV-Stichtag für 3-Jahres-Regel

Durch die neue 3-Jahres-Regelung (Wartezeitregel) wird ein Wechsel von Arbeitnehmern in die private Krankenversicherung (PKV) nur zeitverzögert möglich sein, d.h. das Einkommen muss die Verdienstgrenze drei Jahre lang übersteigen, damit ein Wechsel in die PKV möglich ist. Unklarheiten gab es vor allem um den genauen Zeitpunkt dieser neuen Hürde für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Die bisher genannten Stichtage 27.10.2006 und 19.01.2007 haben sich als taktisches Geplänkel erwiesen, um möglichst viele Gutverdiener in der gesetzlichen Kasse zu halten und auf den neuen Stichtag 02.02.2007 verschoben. Am 2. Februar 2007 wurde die Gesundheitsreform im Bundestag endgültig verabschiedet, hat den Bundesrat passiert und ist mittlerweile vom Bundespräsidenten unterschrieben.

Mit der 3-Jahres-Regel wird nicht nur der Wechsel in die PKV erschwert, sondern auch in Kauf genommen, dass sich durch ein höheres Eintrittsalter und Risikozuschläge wegen hinzugekommener Erkrankungen der Beitrag in Zukunft erhöht.